

Erhaltung der Narbendichte
Erhaltung von Wasserdurchlässigkeit
und Ebenheit
Pflanzenschutzmaßnahmen
Düngung
Verringerung von Rasenfilz
Unerwünschte Pflanzenarten
Beregnung
Beseitigung von Verdichtungen
der Rasentragschicht
Krankheiten
Schnitt
Schädlinge
Abkehren
Besanden
Nachsaat/Ausbesserung
Ausgleich von Unebenheiten
Tabelle 17: Maßnahmen zur Erhaltung von Rasenflächen
Mit Ausnahme von Pflanzenschutzmaßnahmen sind
Erhaltungsarbeiten im Allgemeinen in mehr oder
weniger großen Zeitabständen regelmäßig erforder-
lich (Beispiel: Mähen in der Vegetationsperiode etwa
1 bis 3 mal pro Woche; Lockern oder Besanden in der
Hauptwachstumszeit etwa 1 bis 3 mal pro Jahr).
Hinsichtlich Nährstoff- und Wasserversorgung sowie
unerwünschter Pflanzenarten wird auf die im Anhang
unter 20.1 bis 20.3 formulierten Grundsätze und
Grundlagen zur funktions- und umweltgerechten
Pflege von Rasensportflächen verwiesen.
Eine sachgerechte Erhaltung von Sportflächen setzt
den Einsatz geeigneter Geräte voraus. Die Auswahl
der Geräte ist unter Berücksichtigung von Eignung
und Leistungsfähigkeit, der Anzahl und Größe der
Sportflächen und der Qualität des Kundendienstes
vorzunehmen.
Aus sportfunktioneller, nutzungstechnischer, betrieb-
licher, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht bedür-
fen Sportplätze einer regelmäßigen Pflege, weil sie in
der Regel einer starken Belastung durch den Trainings-
und Wettkampfbetrieb ausgesetzt sind. Die Intensität
der jeweiligen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen
wird dabei von der Art und dem Grad der Nutzung
(Bespielung) bestimmt.
Die Erhaltung von Rasenflächen umfasst alle Maßnah-
men, die notwendig sind, um diese funktionsgerecht
in Stand zu halten. Eine Übersicht über die in Betracht
kommenden Arbeiten enthält Tabelle 17. Erforderliche
Maßnahmen, um vorhandene nicht funktionsfähige
Rasenflächen in Stand zu setzen, werden in Abschnitt 5
„Regeneration und Renovation von Rasenflächen“
abgehandelt.
Die Erhaltung von Rasenflächen erstreckt sich auf
Rasendecke und Rasenboden.
2 . 1 Vo r b e m e r k u n g e n
92
R a s e n
2 . P f l e g e u n d E r h a lt u n g vo n R a s e n f l äc h e n