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Anhang

von sauren Böden vorrangig der Strukturverbesse-

rung dienen soll.

Versorgung von Ansaatflächen

Ansaatflächen bedürfen prinzipiell einer Grund-

versorgung mit Nährstoffen. Dies gilt vor allem für

nährstoffarme oder nur aus Sand hergestellte Rasen-

tragschichten, aber auch für viele Oberböden. Eine

gewisse Grundversorgung, insbesondere mit Stick-

stoff, soll die Jugendentwicklung der Ansaat fördern,

um rasch einen genügenden Erosionsschutz zu bewir-

ken und auftretendes Unkraut (Konkurrenzpflanzen) zu

unterdrücken. Dafür reicht in der Regel eine N-Menge

von bis zu 5 g/m

2

aus. Sie wird gewöhnlich in Form

eines Mehr-Nährstoffdüngers gegeben. Allerdings

kann bei ausreichender Grundversorgung an P

2

O

5

,

K

2

O und Mg auf deren weitere Zufuhr zugunsten einer

reinen Stickstoffdüngung verzichtet werden.

Neu hergestellte Rasentragschichten bedürfen dage-

gen einer kompletten Grundversorgung an Hauptnä-

hrstoffen. Diese soll zur Ansaat mindestens 6 g N, 6 g

P

2

O

5

, 9 g K

2

O und 2 g MgO je m

2

betragen, bei N wegen

Austragsgefährdung jedoch 10 g/m

2

nicht überschrei-

ten. Zur Förderung der Ansaatentwicklung muss

wenigstens die Hälfte der angegebenen N-Menge in

rasch wirkender Form verabreicht werden. Weiterer

bestandsaufbauender Bedarf ist durch Nachdüngung

zu decken.

Versorgungsgrad bei der Erhaltungspflege

Wegen seiner absolut witterungsabhängigen Freiset-

zung, Aufnahme und Verlagerung ist es nicht möglich,

einen kalkulierbaren Gehalt an Mineralstickstoff im

Boden zu erfassen. Dagegen soll der Mindestgehalt

an P

2

O

5

und K

2

O jeweils 8 mg/100 g Boden, an MgO 5

mg/100 g Boden betragen.

Eine Differenzierung nach Bodenarten erscheint nicht

erforderlich, da Gräser prinzipiell über ein gutes

Aneignungsvermögen für diese Nährstoffe verfügen

und Ton-/schluffhaltige Böden eine genügende Nach-

lieferungsfähigkeit besitzen.

in dieser Hinsicht dagegen der Zeitraum der Ansaa-

tentwicklung bis Narbenschluss sowie die Winterperi-

ode mit Beginn der Vegetationsruhe, im Allgemeinen

im November, bis Vegetationsbeginn, etwa im März.

Bezüglich der Düngung im Winterhalbjahr sind in

Wasserschutzgebieten die geltenden Länderregelun-

gen zu beachten.

Eine Resistenzschwächung kann einerseits im Sommer

eintreten. So wird die Stressanfälligkeit in warmen Tro-

ckenperioden durch verdunstungsfördernde Wachs-

tumsschübe erhöht.

Andererseits bergen Stickstoffdüngungen, die das

Wachstum im Spätsommer und Frühherbst zu sehr

anregen, die Gefahr der Verstärkung auftretender

Winterkrankheiten.

2.1.6 Grundversorgung des

Rasenbodens

Die Grundversorgung des Rasenbodens umfasst die

Bodenreaktion (Kalkzustand), die Versorgung der

Ansaatflächen sowie den Versorgungsgrad im Rahmen

der Erhaltungspflege.

Bodenreaktion

Eine für die Nährstoffaufnahme durch Rasengräser

günstige physiologische Reaktion des Bodens liegt

etwa zwischen pH 5,5 und pH 7. Der ökologische Reak-

tionsbereich geht deutlich über diese Werte hinaus.

Daneben tendieren Agrostis-Arten und Festuca rubra

stärker zur sauren, Lolium perenne und Poa pratensis

mehr zur alkalischen Seite hin.

Bei in ihrer Textur bzw. Struktur veränderten Böden

oder neu hergestellten Rasentragschichten korrigie-

ren sich extreme pH-Werte allein durch Niederschlag

verhältnismäßig schnell, sowohl von stark sauer nach

schwach sauer als auch von alkalisch nach neutral.

Besondere Korrekturmaßnahmen, z. B. durch Kalkung

oder Schwefelbehandlung, sind daher zwischen pH

4,5 bis pH 7,5 unnötig. Es sei denn, dass eine Kalkung

2 . G r u n d s ät z e z u r f u n k t i o n s - u n d umwe lt -

g e r e c h t e n P f l e g e vo n R a s e n s p o r t f l äc h e n

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