

gen sind dabei ebenso zu bedenken wie die Ver-
wendung resistenter Grassorten in einer nicht zu
loliumreichen Ansaatmischung.
2.
Beispielsweise ergab eine Ansaat mit 30 % Lolium
perenne nur 15 % Schneeschimmel-Befall, eine mit
80 % Lolium perenne gleicher Sortenqualität dage-
gen einen Schädigungsgrad von 55 %.
3.
Um Schäden durch Krankheiten gering zu halten,
sollten als erstes die üblichen Maßnahmen der Ra-
senpflege, insbesondere die Stickstoffdüngung,
sachgerecht durchgeführt werden. Dies gilt vor
allem für krankheitsgefährdete Lagen.
4.
Die regional oder standörtlich anwendbaren Fun-
gizide sind bei den zuständigen Behörden zu er-
fragen und ihr Einsatz ggf. genehmigen zu lassen
(vgl. Kap. 2.4.1).
5.
Bei der Anwendung von Fungiziden ist daran zu
denken, dass diese nicht nur gegen die spezifi-
schen Schaderreger wirken, sondern auch das
Bodenleben insgesamt beeinträchtigen können.
Außerdem kann der mehrmalige Einsatz bestimm-
ter Fungizide nachwirkend zu einem stärkeren Be-
fall durch eine andere als die bekämpfte Krankheit
führen (Störung des biologischen Gleichgewichts).
6.
Deshalb darf die Anwendung von Fungiziden nicht
präventiv erfolgen, sondern erst bei Auftreten
deutlicher Befallserscheinungen durchgeführt
werden. Präventivbehandlungen haben nur in aus-
gesprochenen Schneelagen eine Berechtigung.
Nach der Schneeschmelze, in der Zeit von Ende
Februar bis Mitte März, erübrigt sich eine Fungi-
zidbehandlung von mit Winterkrankheiten befal-
lenen Flächen. Eine ausreichende Regenerations-
düngung mit Stickstoff ist zu diesem Zeitpunkt
sinnvoller.
Gegenüber Microdochium nivale tritt der Erreger des
Grauen Schneeschimmels, Typhula incarnata, nur
unter einer Schneedecke auf. Eine pflanzenbeein-
trächtigende Myzelbildung schwindet praktisch mit
dem tauenden Schnee.
In Schneelagen der Mittelgebirge bzw. des voralpinen
Raumes schädigen Microdochium nivale und Typhula
incarnata in Form einer Mischinfektion mit schwer dif-
ferenzierbaren Schadanteilen gemeinsam.
Im Extrem, vor allem bei unsachgemäßer Stickstoff-
düngung, kann es zum totalen Absterben der Blatt-
masse der Rasennarbe kommen. Nachhaltige Schäden
treten dann auf, wenn eine derartige Fläche nach dem
Abtauen sofort bespielt wird, ohne die Regeneration
aus intakten, ruhenden Blattknospen abzuwarten.
Hexenringe, z. B. verursacht von Marasmius oreadus
u. a., sind an keine spezifischen Standort- oder Pflan-
zeneigenschaften gebunden. Hexenringe zeigen sich
zunächst durch in ring- oder kreisförmiger Anordnung
stärker wachsendes dunkleres Gras, später treten Mak-
ropilze auf und schließlich stirbt das Gras in ringarti-
gen Streifen von etwa 10 cm Breite ab. Diese Ringe
bzw. Kreise können einen Durchmesser von 30/50 cm
bis zu mehreren Metern haben.
Hexenringe rufen keine Totalschäden hervor, wandern
gewissermaßen über die Fläche und stören eigentlich
nur optisch. Die gleiche Befallstelle ist allerdings
mehrere Jahre durch wechselnde Erscheinungsbilder
sichtbar.
2.4.3.2 Minderung der Schadwirkung
Im Hinblick auf die Minderung des Krankheitsbefalls
bzw. seiner Auswirkungen ist grundsätzlich folgendes
zu bemerken:
1.
Die Minimierung des Krankheitsbefalls beginnt mit
der Standortwahl und der Sportplatzplanung. Die
Folgen ungünstiger mikroklimatischer Bedingun-
126
R a s e n
2 . P f l e g e u n d E r h a lt u n g vo n R a s e n f l äc h e n