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gen sind dabei ebenso zu bedenken wie die Ver-

wendung resistenter Grassorten in einer nicht zu

loliumreichen Ansaatmischung.

2.

Beispielsweise ergab eine Ansaat mit 30 % Lolium

perenne nur 15 % Schneeschimmel-Befall, eine mit

80 % Lolium perenne gleicher Sortenqualität dage-

gen einen Schädigungsgrad von 55 %.

3.

Um Schäden durch Krankheiten gering zu halten,

sollten als erstes die üblichen Maßnahmen der Ra-

senpflege, insbesondere die Stickstoffdüngung,

sachgerecht durchgeführt werden. Dies gilt vor

allem für krankheitsgefährdete Lagen.

4.

Die regional oder standörtlich anwendbaren Fun-

gizide sind bei den zuständigen Behörden zu er-

fragen und ihr Einsatz ggf. genehmigen zu lassen

(vgl. Kap. 2.4.1).

5.

Bei der Anwendung von Fungiziden ist daran zu

denken, dass diese nicht nur gegen die spezifi-

schen Schaderreger wirken, sondern auch das

Bodenleben insgesamt beeinträchtigen können.

Außerdem kann der mehrmalige Einsatz bestimm-

ter Fungizide nachwirkend zu einem stärkeren Be-

fall durch eine andere als die bekämpfte Krankheit

führen (Störung des biologischen Gleichgewichts).

6.

Deshalb darf die Anwendung von Fungiziden nicht

präventiv erfolgen, sondern erst bei Auftreten

deutlicher Befallserscheinungen durchgeführt

werden. Präventivbehandlungen haben nur in aus-

gesprochenen Schneelagen eine Berechtigung.

Nach der Schneeschmelze, in der Zeit von Ende

Februar bis Mitte März, erübrigt sich eine Fungi-

zidbehandlung von mit Winterkrankheiten befal-

lenen Flächen. Eine ausreichende Regenerations-

düngung mit Stickstoff ist zu diesem Zeitpunkt

sinnvoller.

Gegenüber Microdochium nivale tritt der Erreger des

Grauen Schneeschimmels, Typhula incarnata, nur

unter einer Schneedecke auf. Eine pflanzenbeein-

trächtigende Myzelbildung schwindet praktisch mit

dem tauenden Schnee.

In Schneelagen der Mittelgebirge bzw. des voralpinen

Raumes schädigen Microdochium nivale und Typhula

incarnata in Form einer Mischinfektion mit schwer dif-

ferenzierbaren Schadanteilen gemeinsam.

Im Extrem, vor allem bei unsachgemäßer Stickstoff-

düngung, kann es zum totalen Absterben der Blatt-

masse der Rasennarbe kommen. Nachhaltige Schäden

treten dann auf, wenn eine derartige Fläche nach dem

Abtauen sofort bespielt wird, ohne die Regeneration

aus intakten, ruhenden Blattknospen abzuwarten.

Hexenringe, z. B. verursacht von Marasmius oreadus

u. a., sind an keine spezifischen Standort- oder Pflan-

zeneigenschaften gebunden. Hexenringe zeigen sich

zunächst durch in ring- oder kreisförmiger Anordnung

stärker wachsendes dunkleres Gras, später treten Mak-

ropilze auf und schließlich stirbt das Gras in ringarti-

gen Streifen von etwa 10 cm Breite ab. Diese Ringe

bzw. Kreise können einen Durchmesser von 30/50 cm

bis zu mehreren Metern haben.

Hexenringe rufen keine Totalschäden hervor, wandern

gewissermaßen über die Fläche und stören eigentlich

nur optisch. Die gleiche Befallstelle ist allerdings

mehrere Jahre durch wechselnde Erscheinungsbilder

sichtbar.

2.4.3.2 Minderung der Schadwirkung

Im Hinblick auf die Minderung des Krankheitsbefalls

bzw. seiner Auswirkungen ist grundsätzlich folgendes

zu bemerken:

1.

Die Minimierung des Krankheitsbefalls beginnt mit

der Standortwahl und der Sportplatzplanung. Die

Folgen ungünstiger mikroklimatischer Bedingun-

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R a s e n

2 . P f l e g e u n d E r h a lt u n g vo n R a s e n f l äc h e n