

5.
Wegen der zögernden Startwirkung reiner Ure-
aformdünger sowie von natürlich-organischen
Produkten ohne raschwirkenden Zusatz in mine-
ralischer Form oder als Harnstoff, sind deren Auf-
wandmengen vor allem bei der ersten Anwendung
auf normgerechten Rasentragschichten ggf. zu
erhöhen.
6.
Bei rasch wirkenden Düngern (Beispiel 1), beson-
ders bei reinen N-Düngern, muss deren mögliche
Ätzwirkung bedacht werden. Vor allem bei Anwen-
dung in der Vegetationsperiode ist ggf. ein „Ein-
regnen“ nach der Düngergabe erforderlich.
7.
Bei natürlich-organischen Düngern muss die Pro-
blematik ihrer Streufähigkeit beachtet werden, so-
fern sie nicht kompaktiert hergestellt worden sind.
Die in der Regel geringe Nährstoffkonzentration
dieser Dünger stellt darüber hinaus ein Massepro-
blem dar.
8.
Ausgleichsdüngungen an K bzw. PK sollten im
späten Frühjahr u./o. im Spätsommer erfolgen. Bei
Herbstdüngung wird das leicht bewegliche Kali in
erheblichem Maße ausgewaschen.
9.
Ausgesprochene Langzeitdünger eignen sich we-
gen ihrer temperaturabhängigen N-Freisetzung
nicht zur ersten Frühjahrsdüngung, ebenfalls nicht
im Falle einer notwendigen Spätherbst-Düngung.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen Beispiele für
eine wirkungsbezogene Düngerverteilung.
sowie bei geringer Winterbelastung das Bedürfnis
einer Spätherbstdüngung besonders kontrolliert
werden. Erscheint sie hingegen unabdingbar, emp-
fiehlt sich für eine schnelle Wirkung eine Flüssig-
düngung mit maximal 1,5 g N/m
2
mit einem Wir-
kungszeitraum von etwa 10 Tagen. Alternativ kann
eine Trockendüngung mit Kombinationsdüngern
bis maximal 3 g N/m
2
angesetzt werden.
2.
Im Ablauf einer Düngungsperiode sollte das
NPK-Verhältnis bei neu hergestellten Rasenflä-
chen etwa 1:0,3 – 0,4:0,7-0,8 betragen, ältere
Flächen entsprechend Tabelle 18 können etwa im
Verhältnis 1:0,2:0,5 gedüngt werden, wenn nicht
PK-Mangel oder –Überschuss vorliegt.
Die Verschiedenheit des NPK-Verhältnisses der
Dünger macht bei einigen Düngebeispielen zu-
sätzliche Gaben an K bzw. PK erforderlich. Dies
gilt vor allem für die Düngung neu hergestellter
Rasenflächen entsprechend Tabelle 17.
3.
Alle Dünger sind bei halbierten Teilgaben gleich-
mäßig überkreuz auszubringen.
4.
Im Rahmen der angegebenen Düngermengen ist
die stärker belastete Mittelachse bei den Früh-
jahrsdüngungen im März/April sowie April/Mai
zusätzlich mit Nährstoffen zu versehen. Dadurch
soll das Ergrünen und die Regeneration der Rasen-
decke in diesem Bereich zusätzlich gefördert, in
den Seitenbereichen dagegen unnötiger Schnitt-
aufwuchs eingeschränkt werden.
Befinden sich die Seitenbereiche in einem wenig
gestörten Zustand, kann hier im März/April eine
Düngung sogar ganz entfallen.
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B