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Kunststoffprofilen bestehen. Jeder Umkleideraum soll

mit zwei bruchsicheren Spiegeln ausgestattet sein, die in

unterschiedlicher Höhe – für Erwachsene oder Kinder –

anzubringen sind. Gesicherte Steckdosen für Föhngeräte

sind vorzusehen.

Umkleideräume für Einzelpersonen oder kleinere

Gruppen (z. B. in freizeitorientierten Anlagen, Tennis-

anlagen oder Leichtathletikanlagen) folgen anderen

Anforderungen. Sie können mit Garderobenschrän-

ken ausgestattet werden, damit der Sporttreibende die

Sportanlage in zeitlicher Unabhängigkeit nutzen kann.

Die Anzahl der Duschstellen kann verringert werden:

Je 10 bis 12 Garderobenschränken sind ein bis zwei

Duschen und eine Waschstelle vorzusehen.

Ein Lehrer- und Übungsleiterraum, auch als Trainerraum

genutzt, sollte nahe den Umkleideräumen liegen und

erhält zweckmäßigerweise eigene sanitäre Anlagen. Als

Trainerraum genutzt, wenn kein eigener vorhanden ist,

ist die Größe so zu bemessen, dass ein Arbeitstisch, 2 bis

3 Stühle, Akten- und Garderobenschrank sowie Unter-

richtssysteme aufgestellt werden können.

Die Größe des Erste-Hilfe-Raums, mit unbehindertem

Zu- und Ausgang ins Freie, bemisst sich durch seine

Einrichtung, die aus Arbeitstisch, 2 Stühlen, Behand-

lungsliege, Verbandskasten (in größeren Anlagen auch

Medikamentenschrank) und Erste-Hilfe-Ausstattung

besteht.

Der Platzwartraum mit eigener Duschmöglichkeit und

Toilette, Telefonanschluss/Notruf, interner Verbin-

dung zu Sanitätsraum, Kleingeräteraum (Geräte, die an

Freizeitsportler ausgegeben werden) und gegebenen-

falls zum Hausanschlussraum, sollte so gelegen sein,

dass ein Überblick über das Sportgelände möglich ist.

Für den Schiedsrichterraum gilt sinngemäß das zum

Übungsleiterraum Gesagte. Infolge der Zunahme von

Frauen- und Mädchenmannschaften ist die Nutzung

von Schiedsrichterinnen zu berücksichtigen, so dass

gegebenenfalls eine doppelte Raumausstattung

Damen 2 WC. Jeweils ist ein Vorraummit Handwaschbe-

cken, Spiegel, Papier- und Seifenspender sowie Abfallei-

mer vorzuschalten. WC sollten bodenfrei montiert sein.

Der Anordnung des Umkleide-Duschraum-Bereichs

liegt der Gedanke zu Grunde, dass zur Verringerung

des Bauaufwandes je zwei Umkleideräumen ein

Duschraum mit 8 Duschen und 2 bis 4 Waschstellen

zuzuordnen ist, der wechselseitig jeweils von einem

der beiden zugehörigen Umkleideräume belegt wer-

den kann. Dieser Duschraum kann wahlweise auch von

zwei Umkleideräumen gleichzeitig genutzt werden,

wenn er so unterteilbar ist, dass jeweils eine Hälfte

kleineren und/oder gemischtgeschlechtlichen Grup-

pen zur Verfügung gestellt werden kann. Toiletten

sind an den Verbindungsstellen zwischen Umkleide-

und Duschraum anzuordnen. Bei Umkleideräumen

mit teilbarem Duschraum, muss je eine Toilette von

jedem Umkleideraum zugänglich sein. Am Übergang

vom Duschraum zum Umkleideraum ist eine Fläche

zum Abtrocknen vorzusehen.

1.7.5 Aspekte der Raumzuordnung bei

erweiterten Raumprogrammen

In Sportplatz- bzw. Vereinsgebäuden mit zentralen

Aufgaben und, wie beschrieben erweitertem Raumpro-

gramm, sollten diese Ergänzungsräume durch einen

eigenen Eingang erschlossen werden, von dem ein-

zelne Räume und Einrichtungen wie Verwaltungsraum,

Gastraum mit Bewirtung, Mehrzweckraum (möglichst

unterteilbar) für Veranstaltungen und Besprechun-

gen, Trainerraum sowie erforderlichen Innentoiletten

erreichbar sind.

1.7.6 Aspekte der Ausstattung

Im Umkleideraum sind je Umkleideplatz zwei Kleider-

haken vorzusehen, die verletzungssicher verdeckt anzu-

ordnen sind. Eine Ablage oberhalb der Garderobenha-

ken ist erwünscht. Umkleidebänke sind zur Erleichterung

der Reinigung bodenfrei aufzustellen. Bänke sollen aus

einer stabilen Konstruktion mit Auflagen aus Holz- oder

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