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Kunststoffprofilen bestehen. Jeder Umkleideraum soll
mit zwei bruchsicheren Spiegeln ausgestattet sein, die in
unterschiedlicher Höhe – für Erwachsene oder Kinder –
anzubringen sind. Gesicherte Steckdosen für Föhngeräte
sind vorzusehen.
Umkleideräume für Einzelpersonen oder kleinere
Gruppen (z. B. in freizeitorientierten Anlagen, Tennis-
anlagen oder Leichtathletikanlagen) folgen anderen
Anforderungen. Sie können mit Garderobenschrän-
ken ausgestattet werden, damit der Sporttreibende die
Sportanlage in zeitlicher Unabhängigkeit nutzen kann.
Die Anzahl der Duschstellen kann verringert werden:
Je 10 bis 12 Garderobenschränken sind ein bis zwei
Duschen und eine Waschstelle vorzusehen.
Ein Lehrer- und Übungsleiterraum, auch als Trainerraum
genutzt, sollte nahe den Umkleideräumen liegen und
erhält zweckmäßigerweise eigene sanitäre Anlagen. Als
Trainerraum genutzt, wenn kein eigener vorhanden ist,
ist die Größe so zu bemessen, dass ein Arbeitstisch, 2 bis
3 Stühle, Akten- und Garderobenschrank sowie Unter-
richtssysteme aufgestellt werden können.
Die Größe des Erste-Hilfe-Raums, mit unbehindertem
Zu- und Ausgang ins Freie, bemisst sich durch seine
Einrichtung, die aus Arbeitstisch, 2 Stühlen, Behand-
lungsliege, Verbandskasten (in größeren Anlagen auch
Medikamentenschrank) und Erste-Hilfe-Ausstattung
besteht.
Der Platzwartraum mit eigener Duschmöglichkeit und
Toilette, Telefonanschluss/Notruf, interner Verbin-
dung zu Sanitätsraum, Kleingeräteraum (Geräte, die an
Freizeitsportler ausgegeben werden) und gegebenen-
falls zum Hausanschlussraum, sollte so gelegen sein,
dass ein Überblick über das Sportgelände möglich ist.
Für den Schiedsrichterraum gilt sinngemäß das zum
Übungsleiterraum Gesagte. Infolge der Zunahme von
Frauen- und Mädchenmannschaften ist die Nutzung
von Schiedsrichterinnen zu berücksichtigen, so dass
gegebenenfalls eine doppelte Raumausstattung
Damen 2 WC. Jeweils ist ein Vorraummit Handwaschbe-
cken, Spiegel, Papier- und Seifenspender sowie Abfallei-
mer vorzuschalten. WC sollten bodenfrei montiert sein.
Der Anordnung des Umkleide-Duschraum-Bereichs
liegt der Gedanke zu Grunde, dass zur Verringerung
des Bauaufwandes je zwei Umkleideräumen ein
Duschraum mit 8 Duschen und 2 bis 4 Waschstellen
zuzuordnen ist, der wechselseitig jeweils von einem
der beiden zugehörigen Umkleideräume belegt wer-
den kann. Dieser Duschraum kann wahlweise auch von
zwei Umkleideräumen gleichzeitig genutzt werden,
wenn er so unterteilbar ist, dass jeweils eine Hälfte
kleineren und/oder gemischtgeschlechtlichen Grup-
pen zur Verfügung gestellt werden kann. Toiletten
sind an den Verbindungsstellen zwischen Umkleide-
und Duschraum anzuordnen. Bei Umkleideräumen
mit teilbarem Duschraum, muss je eine Toilette von
jedem Umkleideraum zugänglich sein. Am Übergang
vom Duschraum zum Umkleideraum ist eine Fläche
zum Abtrocknen vorzusehen.
1.7.5 Aspekte der Raumzuordnung bei
erweiterten Raumprogrammen
In Sportplatz- bzw. Vereinsgebäuden mit zentralen
Aufgaben und, wie beschrieben erweitertem Raumpro-
gramm, sollten diese Ergänzungsräume durch einen
eigenen Eingang erschlossen werden, von dem ein-
zelne Räume und Einrichtungen wie Verwaltungsraum,
Gastraum mit Bewirtung, Mehrzweckraum (möglichst
unterteilbar) für Veranstaltungen und Besprechun-
gen, Trainerraum sowie erforderlichen Innentoiletten
erreichbar sind.
1.7.6 Aspekte der Ausstattung
Im Umkleideraum sind je Umkleideplatz zwei Kleider-
haken vorzusehen, die verletzungssicher verdeckt anzu-
ordnen sind. Eine Ablage oberhalb der Garderobenha-
ken ist erwünscht. Umkleidebänke sind zur Erleichterung
der Reinigung bodenfrei aufzustellen. Bänke sollen aus
einer stabilen Konstruktion mit Auflagen aus Holz- oder
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