

S p o r t p l at z p l a n un g
1 . H i nwe i s e z u r S p o r t p l at z p l a n u n g
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1.8.3 Stehplatzbereiche
Gemäß Versammlungsstättenverordnung sind bei
Stehplatzflächen aus Sicherheitsgründen so genannte
Wellenbrecher in Form von Abschrankungen vorzuse-
hen. Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen
angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durch-
gehende Abschrankung in 1,1 m Höhe vorzusehen.
Nach jeweils 5 weiteren Stufen sind Schranken in glei-
cher Höhe anzubringen (3 bis 5,5 m Länge), Abstand
nicht mehr als 5 m, nach 5 Reihen versetzte Anord-
nung mit 0,25 m Überlappung.
Zum Schutz der Zuschauer vor Niederschlägen sollten
Zuschaueranlagen überdacht werden. Bei der Konst-
ruktion der Tribünendächer sind Sicht behindernde
Stützen im Zuschauerbereich wenn möglich zu ver-
meiden. Bei Tribünendächern, die an der Ostseite des
Spielfeldes oder der Wettkampfanlagen vorgesehen
sind, sollte ein Abschlag von 15 Grad von der Lot-
rechten der Dachvorderkante in das Tribüneninnere
berücksichtigt werden, d. h. je nach Höhe des Tribü-
nendaches können die ersten (untersten) Platzreihen
nicht wettergeschützt sein.
Bei den anderen Tribünendächern an der Nord-, West-
und Südseite kann von der Lotrechten der Dachvor-
derkante ausgegangen werden. Sportfunktion, Gestal-
tung und Wirtschaftlichkeit bestimmen die Wahl
des geeigneten Konstruktionssystems. Gerade bei
stützenfreien Überdachungen von großen Zuschau-
eranlagen sind Holz- und Stahlkonstruktionen mit
lichtdurchlässigen Folien-, Textilien- und Kunststoff-
bekleidungen aus wirtschaftlichen und funktionellen
Gründen empfehlenswert.
Für Zuschauerkapazitäten über 5.000 Besucherplätze
sind gesonderte Berechnungen für den Bedarf an Toi-
letten erforderlich.
Bei der Planung der Zuschaueranlagen ist darauf
zu achten, dass von allen Plätzen eine gute Sicht-
möglichkeit auf die gesamte Spiel- und Sportfläche
gewährleistet ist. Sichtbehinderungen (z. B. durch
Tribünendachstützen und Blockabtrennungen) sollten
möglichst vermieden werden.
Gute Sichtmöglichkeiten werden durch einen entspre-
chenden Anstieg der Platzreihen sichergestellt. Gene-
rell werden Zuschaueranlagen als Sitz- und Stehplätze
angeboten. Grundsätzlich bietet ein linearer Anstieg der
Platzreihen im Verhältnis 1:2 gute Sichtmöglichkeiten.
Bei großen Stadionanlagen ist auch ein parabolischer
Anstieg der Platzreihen denkbar, der durch eine Sicht-
linienkonstruktion zu ermitteln ist.
1.8.2 Sitzplatzbereiche
Bei Sitzplatzreihen können durchgehende Sitzbänke
oder Einzelsitze vorgesehen werden. Eine zusätz-
liche Ausstattung der Sitzplätze mit Rückenlehnen ist
empfehlenswert. Des Weiteren bieten Einzelsitze mit
Armstützen und Klappsitzen eine erhebliche Kom-
fortverbesserung. DIN EN 13200-4:2006-12 legt die
Anforderungen an den Sitz fest.
Die Sitzplatzbreite beträgt 0,5 m. Die lichte Durch-
gangsseite zwischen den Sitzreihen muss mindestens
0,4 m betragen. Die Sitzplatztiefe beträgt mindestens
0,35 m, empfehlenswert sind 0,4 m. Die Sitzplatz-
höhe beträgt im Durchschnitt 0,4 bis 0,45 m je nach
Steigungsverhältnis. Die zulässige Anzahl der Sitze
in einer Reihe zwischen den Erschließungsgängen ist
gemäß Versammlungsstättenverordnung zu ermitteln.
Gleiches trifft für die Gangbreiten und Rettungswege
sowie für die Blockeinteilungen zu.