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S p o r t p l at z p l a n un g

1 . H i nwe i s e z u r S p o r t p l at z p l a n u n g

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1.8.3 Stehplatzbereiche

Gemäß Versammlungsstättenverordnung sind bei

Stehplatzflächen aus Sicherheitsgründen so genannte

Wellenbrecher in Form von Abschrankungen vorzuse-

hen. Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen

angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durch-

gehende Abschrankung in 1,1 m Höhe vorzusehen.

Nach jeweils 5 weiteren Stufen sind Schranken in glei-

cher Höhe anzubringen (3 bis 5,5 m Länge), Abstand

nicht mehr als 5 m, nach 5 Reihen versetzte Anord-

nung mit 0,25 m Überlappung.

Zum Schutz der Zuschauer vor Niederschlägen sollten

Zuschaueranlagen überdacht werden. Bei der Konst-

ruktion der Tribünendächer sind Sicht behindernde

Stützen im Zuschauerbereich wenn möglich zu ver-

meiden. Bei Tribünendächern, die an der Ostseite des

Spielfeldes oder der Wettkampfanlagen vorgesehen

sind, sollte ein Abschlag von 15 Grad von der Lot-

rechten der Dachvorderkante in das Tribüneninnere

berücksichtigt werden, d. h. je nach Höhe des Tribü-

nendaches können die ersten (untersten) Platzreihen

nicht wettergeschützt sein.

Bei den anderen Tribünendächern an der Nord-, West-

und Südseite kann von der Lotrechten der Dachvor-

derkante ausgegangen werden. Sportfunktion, Gestal-

tung und Wirtschaftlichkeit bestimmen die Wahl

des geeigneten Konstruktionssystems. Gerade bei

stützenfreien Überdachungen von großen Zuschau-

eranlagen sind Holz- und Stahlkonstruktionen mit

lichtdurchlässigen Folien-, Textilien- und Kunststoff-

bekleidungen aus wirtschaftlichen und funktionellen

Gründen empfehlenswert.

Für Zuschauerkapazitäten über 5.000 Besucherplätze

sind gesonderte Berechnungen für den Bedarf an Toi-

letten erforderlich.

Bei der Planung der Zuschaueranlagen ist darauf

zu achten, dass von allen Plätzen eine gute Sicht-

möglichkeit auf die gesamte Spiel- und Sportfläche

gewährleistet ist. Sichtbehinderungen (z. B. durch

Tribünendachstützen und Blockabtrennungen) sollten

möglichst vermieden werden.

Gute Sichtmöglichkeiten werden durch einen entspre-

chenden Anstieg der Platzreihen sichergestellt. Gene-

rell werden Zuschaueranlagen als Sitz- und Stehplätze

angeboten. Grundsätzlich bietet ein linearer Anstieg der

Platzreihen im Verhältnis 1:2 gute Sichtmöglichkeiten.

Bei großen Stadionanlagen ist auch ein parabolischer

Anstieg der Platzreihen denkbar, der durch eine Sicht-

linienkonstruktion zu ermitteln ist.

1.8.2 Sitzplatzbereiche

Bei Sitzplatzreihen können durchgehende Sitzbänke

oder Einzelsitze vorgesehen werden. Eine zusätz-

liche Ausstattung der Sitzplätze mit Rückenlehnen ist

empfehlenswert. Des Weiteren bieten Einzelsitze mit

Armstützen und Klappsitzen eine erhebliche Kom-

fortverbesserung. DIN EN 13200-4:2006-12 legt die

Anforderungen an den Sitz fest.

Die Sitzplatzbreite beträgt 0,5 m. Die lichte Durch-

gangsseite zwischen den Sitzreihen muss mindestens

0,4 m betragen. Die Sitzplatztiefe beträgt mindestens

0,35 m, empfehlenswert sind 0,4 m. Die Sitzplatz-

höhe beträgt im Durchschnitt 0,4 bis 0,45 m je nach

Steigungsverhältnis. Die zulässige Anzahl der Sitze

in einer Reihe zwischen den Erschließungsgängen ist

gemäß Versammlungsstättenverordnung zu ermitteln.

Gleiches trifft für die Gangbreiten und Rettungswege

sowie für die Blockeinteilungen zu.