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1 . 9 S p o r t s tät t e n b e l e u c h t u n g

Generell sind Beleuchtungsanlagen bauliche Maßnah-

men, die einer baurechtlichen Genehmigung bedür-

fen. Vor Beginn der Planung von Beleuchtungsanlagen

ist zu klären, welche sportlichen Nutzungen und Akti-

vitäten auf der Anlage durchgeführt werden sollen.

Dabei sind die Anforderungen der jeweiligen Sportart

und die Unterscheidung in Trainings- und Wettkampf-

betrieb sowie Sportveranstaltungen mit Fernsehüber-

tragungen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird zum Schutz von Sportlern und

Zuschauern eine Beleuchtung der Wegeflächen emp-

fohlen.

1.9.1 Planungsgrundsätze

Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbe-

triebes besonders in den Wintermonaten sowie zur bes-

seren Auslastung von Sportplatzanlagen ist der Bau von

Beleuchtungsanlagen notwendig, wobei die Beleuchtung

von Trainingsrasenplätzen mit dem Risiko der zu hohen

Belastung in vegetationsarmen Monaten besonders zu

prüfen ist. Die lichttechnischen Anforderungen an Sport-

platzbeleuchtungsanlagen sind in der DIN EN 12193:

2008-04, „Licht und Beleuchtung, Sportstättenbeleuch-

tung“ festgelegt, um den unterschiedlichen Anforderun-

gen von Sportlern und Zuschauern hinsichtlich des Wett-

bewerbsniveaus gerecht zu werden.

h

e - Mastabstand

h - mittlere Lichtpunkthöhe (LPH)

s - Sicherheitsabstand +

hindernisfreier Raum > 2,00m

Abb. 10: Beispiel Standort Maste

A