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1 . 9 S p o r t s tät t e n b e l e u c h t u n g
Generell sind Beleuchtungsanlagen bauliche Maßnah-
men, die einer baurechtlichen Genehmigung bedür-
fen. Vor Beginn der Planung von Beleuchtungsanlagen
ist zu klären, welche sportlichen Nutzungen und Akti-
vitäten auf der Anlage durchgeführt werden sollen.
Dabei sind die Anforderungen der jeweiligen Sportart
und die Unterscheidung in Trainings- und Wettkampf-
betrieb sowie Sportveranstaltungen mit Fernsehüber-
tragungen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wird zum Schutz von Sportlern und
Zuschauern eine Beleuchtung der Wegeflächen emp-
fohlen.
1.9.1 Planungsgrundsätze
Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbe-
triebes besonders in den Wintermonaten sowie zur bes-
seren Auslastung von Sportplatzanlagen ist der Bau von
Beleuchtungsanlagen notwendig, wobei die Beleuchtung
von Trainingsrasenplätzen mit dem Risiko der zu hohen
Belastung in vegetationsarmen Monaten besonders zu
prüfen ist. Die lichttechnischen Anforderungen an Sport-
platzbeleuchtungsanlagen sind in der DIN EN 12193:
2008-04, „Licht und Beleuchtung, Sportstättenbeleuch-
tung“ festgelegt, um den unterschiedlichen Anforderun-
gen von Sportlern und Zuschauern hinsichtlich des Wett-
bewerbsniveaus gerecht zu werden.
h
e - Mastabstand
h - mittlere Lichtpunkthöhe (LPH)
s - Sicherheitsabstand +
hindernisfreier Raum > 2,00m
Abb. 10: Beispiel Standort Maste
A