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1.9.3 Anforderungen
Beleuchtungsanlagen bestehen im Wesentlichen aus
folgenden Teilen:
••
Fundament
••
Mast mit Traversen
••
Strahler
••
Verkabelung und Erdung
••
Schaltung und Steuerung
1.9.3.1 Fundamente
Die Art und Dimensionierung der Fundamente sind
unter anderem abhängig von der Beschaffenheit des
Baugrundes und des Mastes. In der Regel besteht es
aus Beton C 20/25 mit einer Bewehrung aus Betons-
tahlmatten und wird in der Regel als Köcherfundament
hergestellt. Die Abmessungen der Betonfundamente
und Bewehrung bzw. die Dimensionierung der beson-
deren Gründungen sind Ergebnis einer statischen
Berechnung und der zugehörigen Bodenkennwerte.
1.9.3.2 Maste
Der Mast einer Sportstättenbeleuchtungsanlage ist
konisch, rund oder in polygoner Form und besteht in
der Regel aus Stahl, der zum Schutz vor Korrosion feu-
erverzinkt wird. Im Erd-Luftbereich ist die Verwendung
einer Korrosionsschutzmanschette notwendig. Für
Trainingsbeleuchtungen sind Standardmaste erhält-
lich. Für aufwändigere oder fernsehtaugliche Beleuch-
tungsanlagen werden die Maste entsprechend ihres
zweckmäßigsten Standortes im Stadion angeordnet.
Am Mastkopf sind je nach Lampenanordnung, Lam-
penkonstruktion und erforderlicher Beleuchtungs-
stärke eine oder mehrere Traversen montiert, die zur
Aufnahme der Lampen dienen.
1.9.2 Beleuchtungsklassen /
Beleuchtungsstärken
Vor der Errichtung einer Sportstättenbeleuchtung
wird im Hinblick auf die zukünftige Nutzung eine Prog-
nose über die Beleuchtungsintensität erstellt. Das Ziel
ist die gleichmäßige und blendfreie Ausleuchtung der
Sportfläche.
Die zu beleuchtende Fläche wird in gleichmäßige Ras-
ter unterteilt und für jedes Raster die Beleuchtungs-
stärke berechnet. Da es sich bei den angegebenen
Werten der Beleuchtungsklassen um Mindestwerte
handelt, sollten die Planungswerte um 15 bis 25 %
höher liegen.
DIN EN 12193:2008-04 sieht Beleuchtungsklassen I –
III vor und stellt Anforderungen an Beleuchtungs-
stärke und Gleichmäßigkeit. Die Beleuchtungsgleich-
mäßigkeit basiert auf dem Verhältnis von minimaler
horizontaler Beleuchtungsstärke Eh min zu mittlerer
horizontaler Beleuchtungsstärke Eh av. Der Wert
sollte 0,5 nicht unterschreiten.
Die folgenden Beleuchtungsklassen kommen zur
Anwendung:
I
für Hochleistungstraining (internationale und
nationale Wettbewerbe)
II
für Wettkämpfe mit mittlerem Niveau (regionale
und lokale Wettbewerbe, Trainingsbetrieb)
III
für allgemeines Training, Schul- und Freizeitsport
(lokale Wettbewerbe)
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