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Abb. 12: Schieberkappe und Ventilschacht im hindernisfreien Bereich einer Laufbahn

2 . 3 I n b e t r i e b n a hm e

Ist die Sportanlage fertiggestellt, ist dem Bauherrn eine Nutzungs- und Pflegeanleitung mit den erforderlichen

Hinweisen und Nachweisen der durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen zu übergeben.

2 . 4 S i c h e r h e i t vo n S p o r ta n l ag e n

Was die Sicherheit von Sportanlagen betrifft, so ist

durch schriftliche Dienstanweisungen festzulegen,

wer für was zuständig ist.

Nicht nur die Sportgeräte sind regelmäßig auf ihre

Sicherheit zu überprüfen, auch die übrigen Einrich-

tungen wie Spielfeldbeläge, Wege, Barrieren, Ball-

fangeinrichtungen, etc. sind auf ihre Sicherheit zu

kontrollieren.

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