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Der Inspektionsbericht muss folgende Angaben enthalten:
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Art der Inspektion (Sichtprüfung/Funktionsprüfung)
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Tag der Inspektion
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Festgestellte Mängel
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getroffene Maßnahmen (Art und Dringlichkeit
bzw. weitere Maßnahmen, wie Stilllegung, etc.)
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Datum der Mängelbeseitigung
Der Inspektionsbericht ist zu datieren, zu unterzeichnen
und anzugeben an wen und wann der Bericht weiterge-
leitet wurde.
Folgende Inspektionsintervalle sind zur Verkehrs-
sicherheit erforderlich:
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Sichtprüfung durch Platzwart, etc.
wöchentlich
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Funktionsprüfung durch Platzwart, etc. monatlich
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Funktionsprüfung durch Fachunternehmen
und/oder Sachkundige
jährlich
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Sachkundigenprüfung
alle zwei Jahre
Die Inspektion ist zu dokumentieren (Inspektionsbe-
richt), weiterzuleiten und mindestens fünf Jahre auf-
zubewahren.
Sichtkontrolle Sportanlage und Einrichtungen
Datum
Gegenstand der Kontrolle
Mängel/ Schäden/ Bewertung
Bewertungsschema:
1 keine Mängel neuwertig
2 geringfügige Mängel optische Beeinträchtigung
3 leichte Mängel
geringfügige Mängel ohne Sicherheitsmängel
4 deutliche Mängel
Sicherheitsmängel, Beseitigung erforderlich
5 schwere Mängel
umgehende Mängelbeseitigung erforderlich
6 Unbrauchbarkeit
Sperrung des Gerätes oder der Einrichtung
weitergeleitet am an
Unterschrift
Tabelle 13: Inspektionsprotokoll
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