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Der Inspektionsbericht muss folgende Angaben enthalten:

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Art der Inspektion (Sichtprüfung/Funktionsprüfung)

••

Tag der Inspektion

••

Festgestellte Mängel

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getroffene Maßnahmen (Art und Dringlichkeit

bzw. weitere Maßnahmen, wie Stilllegung, etc.)

••

Datum der Mängelbeseitigung

Der Inspektionsbericht ist zu datieren, zu unterzeichnen

und anzugeben an wen und wann der Bericht weiterge-

leitet wurde.

Folgende Inspektionsintervalle sind zur Verkehrs-

sicherheit erforderlich:

••

Sichtprüfung durch Platzwart, etc.

wöchentlich

••

Funktionsprüfung durch Platzwart, etc. monatlich

••

Funktionsprüfung durch Fachunternehmen

und/oder Sachkundige

jährlich

••

Sachkundigenprüfung

alle zwei Jahre

Die Inspektion ist zu dokumentieren (Inspektionsbe-

richt), weiterzuleiten und mindestens fünf Jahre auf-

zubewahren.

Sichtkontrolle Sportanlage und Einrichtungen

Datum

Gegenstand der Kontrolle

Mängel/ Schäden/ Bewertung

Bewertungsschema:

1 keine Mängel neuwertig

2 geringfügige Mängel optische Beeinträchtigung

3 leichte Mängel

geringfügige Mängel ohne Sicherheitsmängel

4 deutliche Mängel

Sicherheitsmängel, Beseitigung erforderlich

5 schwere Mängel

umgehende Mängelbeseitigung erforderlich

6 Unbrauchbarkeit

Sperrung des Gerätes oder der Einrichtung

weitergeleitet am an

Unterschrift

Tabelle 13: Inspektionsprotokoll

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