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3.1.2.3 Leichtathletik-Anlagen
Die seitliche Neigung der geraden Laufbahn darf nicht
größer sein als 1 %. Das Gesamtgefälle der geraden
Laufbahn darf in Laufrichtung nicht größer als 0,1 %
sein. In den Segmenten wird in der Regel ein radiales
(kegelförmiges) Gefälle mit maximal 0,8 % Gefällenei-
gung vorgesehen.
Tore der Vorzug gegeben werden. Neben der unpro-
blematischen Verlegung der Dränleitungen quer zum
Gefälle, sind bei dieser Gefälleausbildung nur an bei-
den Längsseiten Einrichtungen zur Aufnahme des auf
der Oberfläche abfließenden Niederschlagswassers
erforderlich.
3.1.2.2 Kleinspielfelder
Bei Kleinspielfeldern mit Spielfeldbreiten bis zu ca. 30 m
wird in der Regel ein längsseitiges Pultdachgefälle
angeordnet. Das Maximalgefälle beträgt 1 %.
Abb. 20: Ausbildung des Spielfelds bei DFB-Regelmaß 105 x 68 m (einschließlich Sicherheitsabstand 70 x 109 m) als Walmdach mit
0,8 % Gefälle
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