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3.1.2.3 Leichtathletik-Anlagen

Die seitliche Neigung der geraden Laufbahn darf nicht

größer sein als 1 %. Das Gesamtgefälle der geraden

Laufbahn darf in Laufrichtung nicht größer als 0,1 %

sein. In den Segmenten wird in der Regel ein radiales

(kegelförmiges) Gefälle mit maximal 0,8 % Gefällenei-

gung vorgesehen.

Tore der Vorzug gegeben werden. Neben der unpro-

blematischen Verlegung der Dränleitungen quer zum

Gefälle, sind bei dieser Gefälleausbildung nur an bei-

den Längsseiten Einrichtungen zur Aufnahme des auf

der Oberfläche abfließenden Niederschlagswassers

erforderlich.

3.1.2.2 Kleinspielfelder

Bei Kleinspielfeldern mit Spielfeldbreiten bis zu ca. 30 m

wird in der Regel ein längsseitiges Pultdachgefälle

angeordnet. Das Maximalgefälle beträgt 1 %.

Abb. 20: Ausbildung des Spielfelds bei DFB-Regelmaß 105 x 68 m (einschließlich Sicherheitsabstand 70 x 109 m) als Walmdach mit

0,8 % Gefälle

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