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Abfluss aus dem Dränsystem wird wie folgt errechnet:

Qerf =(r x AE x j) / s

Dabei ist

Qerf der erforderliche Abfluss, in Liter durch Sekunde

(l/s);

r

die Regenspende, 120 Liter je Sekunde und

Hektar (120 l/(s x ha)),

AE die Einzugsfläche, in Quadratmeter (m

2

),

j

der Gefällefaktor 0,5, bei einer Gelände-

neigung, zwischen 0 % und 2 %,

s die Zeiteinheit 172800 s.

Da bei Sportflächen ein kurzfristiger Rückstau toleriert

werden kann, ist ein Bemessungsregen mit einer Regen-

spende von r = 120 l/(s x ha) bei einem Zeitbeiwert von

φ

= 1 für die Ermittlung der abzuführenden Wasser-

menge ausreichend.

3.2.2.3 Schächte und Kontrollmöglichkeiten

Alle Rohrleitungen müssen reinigungs- und kontroll-

geeignet sein. Aus diesem Grund sind bei Dränsam-

melleitungen in Abständen von höchstens 110 m Prüf-

schächte einzubauen. Bei geschlossenen Rohrleitungen

erfolgt der Einbau bei jeder Gefälle- und Richtungsän-

derung, wenigstens jedoch in einem Abstand von 70 m.

3.2.3 Bemessung

Für die hydraulische Bemessung von Oberflächen-

und Dränentwässerung sind im Rahmen der Planung

die Anforderungen entsprechend DIN 18035-3:2006-

09 zu Grunde zu legen.

Für die Bemessung der Nennweiten der geschlosse-

nen Rohrleitungen ist auch die Abflussspende (Qerf)

aus dem Dränleitungssystem zu berücksichtigen. Der

Bei Kunststoffrasenflächen ist die Bewässerung aus

sportfunktionellen Gründen zur Sicherstellung und

Verbesserung der notwendigen Gleiteigenschaften

der Oberfläche, der Reduzierung der hohen Oberflä-

chentemperaturen bei starker Sonneneinstrahlung

sowie der Verschleißreduzierung empfehlenswert. Bei

überwiegender Hockeynutzung ist eine Bewässerung

zwingend erforderlich.

Die Wassergabe bei Kunststoffrasenflächen liegt bei

Kunststoffrasen mit unverfüllter Polschicht bei ca. 6

bis 8 l/m

2

und bei verfüllter Polschicht bei ca. 3 l/m

2

.

Zur Betriebskontrolle und Abrechnung ist es empfeh-

lenswert einen Wasserzähler einzubauen.

Der Bau von Bewässerungsanlagen ist in der DIN

18035-2:2003-07 geregelt.

3.3.1 Zweck, Anforderungen

Die Notwendigkeit einer Beregnungsanlage ergibt sich

aus der Abhängigkeit von klimatischen Gegebenheiten.

Rasen- und Tennenflächen benötigen in Trockenzeiten

eine geeignete Bewässerung, um das Wachstum bzw. die

Staubbindung und die Scherfestigkeit zu sichern. Durch

die Beregnung von Rasenflächen sollte das Wasser

nahezu in voller Schichtstärke in die Rasentragschicht

(RTS) eindringen. Bei Rasenflächen sollte in einem Zeit-

raum von 5 bis 15 Stunden eine Wassergabe von 15 bis

20 I/m

2

gewährleistet sein.

Bei Tennenflächen erfolgt eine Wassergabe über-

wiegend bedarfsabhängig zur Staubbindung und zur

Erzielung eines erdfeuchten Zustandes vor Aufnahme

des Trainings- und Spielbetriebes sowie vor Durchfüh-

rung von Pflegemaßnahmen. Bei ausgetrockneter Ten-

nendecke in ca. 10 l in drei Teilgaben auszubringen.

3 . 3 B e wä s s e r u n g

A