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Einzelabläufe dürfen nicht an Dränleitungen ange-

schlossen werden.

Die Herstellungskosten sind relativ niedrig; sie erfor-

dern jedoch eine ständige hohe Wartung und Auf-

sicht. Bei Tennenflächen müssen die Ausspülungen,

die durch die Fließbewegungen zu den entfernt lie-

genden Abläufen entstehen, ständig nachgearbeitet

werden. Außerdem sind die Schmutzfänge nach jedem

Regenfall, der zu einem Oberflächenabfluss führt, zu

reinigen. Der sehr hohe Wartungsaufwand sollte bei

der Entscheidung über die Auswahl des Entwässe-

rungssystems berücksichtigt werden.

3.2.2.1 Dränentwässerung

Bei einer Dränentwässerung werden Dränstränge

in der Regel parallel zur Längsachse der Spielfelder

angeordnet (siehe Abb. 21).

schrift erforderlich. Der Abstand der Muldenabläufe

richtet sich nach der Einzugsfläche und ergibt sich aus

der hydraulischen Berechnung.

Bei Rundlaufbahnen sind nach den Regularien des DLV

(Deutscher Leichtathletik Verband) zur Vermeidung

von Unfällen keine Muldenrinnen mehr zugelassen.

Einzelabläufe innerhalb von Kantensteinbegrenzun-

gen müssen formbeständig und mit Schmutzfangein-

richtungen ausgestattet sein. Der Wasserzulauf erfolgt

durch seitlich angebrachte Schlitze. Der Abstand zwi-

schen zwei Einzelabläufen darf bei angrenzenden

Laufbahnflächen aus Kunststoff höchstens 2,5 m, bei

Tennenflächen höchstens 5,5 m betragen.

Der Anschluss der Einzelabläufe erfolgt über

geschlossene Rohrleitungen bzw. Teilsickerleitungen.

2 Ringleitung

3 Dränstrang

1 Absetzschacht

4 Prüfschacht

Abb. 21: Schematische Darstellung der Dränentwässerung

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