

69
Einzelabläufe dürfen nicht an Dränleitungen ange-
schlossen werden.
Die Herstellungskosten sind relativ niedrig; sie erfor-
dern jedoch eine ständige hohe Wartung und Auf-
sicht. Bei Tennenflächen müssen die Ausspülungen,
die durch die Fließbewegungen zu den entfernt lie-
genden Abläufen entstehen, ständig nachgearbeitet
werden. Außerdem sind die Schmutzfänge nach jedem
Regenfall, der zu einem Oberflächenabfluss führt, zu
reinigen. Der sehr hohe Wartungsaufwand sollte bei
der Entscheidung über die Auswahl des Entwässe-
rungssystems berücksichtigt werden.
3.2.2.1 Dränentwässerung
Bei einer Dränentwässerung werden Dränstränge
in der Regel parallel zur Längsachse der Spielfelder
angeordnet (siehe Abb. 21).
schrift erforderlich. Der Abstand der Muldenabläufe
richtet sich nach der Einzugsfläche und ergibt sich aus
der hydraulischen Berechnung.
Bei Rundlaufbahnen sind nach den Regularien des DLV
(Deutscher Leichtathletik Verband) zur Vermeidung
von Unfällen keine Muldenrinnen mehr zugelassen.
Einzelabläufe innerhalb von Kantensteinbegrenzun-
gen müssen formbeständig und mit Schmutzfangein-
richtungen ausgestattet sein. Der Wasserzulauf erfolgt
durch seitlich angebrachte Schlitze. Der Abstand zwi-
schen zwei Einzelabläufen darf bei angrenzenden
Laufbahnflächen aus Kunststoff höchstens 2,5 m, bei
Tennenflächen höchstens 5,5 m betragen.
Der Anschluss der Einzelabläufe erfolgt über
geschlossene Rohrleitungen bzw. Teilsickerleitungen.
2 Ringleitung
3 Dränstrang
1 Absetzschacht
4 Prüfschacht
Abb. 21: Schematische Darstellung der Dränentwässerung
A