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1 . 8 Z u s c h au e r a n l ag e n

pazität, Räume für Sicherheits- und Ordnungsdienste

erforderlich. Bei Großanlagen (Stadien der Bundesli-

gen und gegebenenfalls auch der Regionalliga) sind

außerdem Regie- und Stadionansageräume, Räume für

Rundfunk- und Fernsehübertragungen einschließlich

Kamerastandplätzen sowie Presseräume und Ehren-

gasträume sowie VIP-Logen einzuplanen.

Gemäß Versammlungsstättenverordnung müssen für

Benutzer von Rollstühlen mindestens 1 % der Besu-

cherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebener

Standfläche vorhanden sein. Diesen Plätzen sind

außerdem Plätze für Begleitpersonen zuzuordnen.

Die Anzahl der Toiletten bis 5.000 Zuschauerplätze

ist entsprechend DIN 18035-1: 2003-02 zu bemes-

sen (siehe Tabelle 8). Für Rollstuhlabhängige ist je 10

Zuschauerplätze für Behinderte 1 behindertengerechte

Toilette erforderlich. Eine Nachrüstung ansteigender

Stufenreihen ist mit Schrägaufzügen möglich.

Über 5.000 Zuschauerplätze sind die Anforderungen

der Versammlungsstättenverordnung (Musterver-

sammlungsstättenverordnung) gemäß § 12 zu ent-

nehmen. Die ermittelten Zahlen sind auf ganze Zahlen

aufzurunden.

1.8.1 Planungsgrundsätze

Bei der Planung von Zuschaueranlagen sind die Anfor-

derungen der DIN EN 13200-1:2012-11 „Zuschaueran-

lagen- Teil 1: Kriterien für die räumliche Anordnung

von Zuschauerplätzen - Anforderungen“ sowie ab

5.000 Zuschauerplätzen die „Verordnung über den

Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (Muster-

versammlungsstättenverordnung) zu berücksichtigen.

Es sind ggf. auf länderspezifische Abweichungen zu

achten.

Für Zuschaueranlagen der Bundesliga, der 2. Bundes-

liga und 3. Liga sowie der Regionalligen sind darüber

hinaus die „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit

bei Bundesspielen“ des Deutschen Fußball-Bundes zu

berücksichtigen.

Die Lage der Zuschaueranlagen sollte möglichst so

gewählt werden, dass Zuschauer auf kurzem Weg ihre

Zuschauerplätze erreichen können. In Abhängigkeit

von der Gesamtzahl der Zuschauerplätze werden

bei geringeren Zuschauerkapazitäten die Tribünen

an den Längsseiten des Spielfeldes angeordnet. Bei

größeren Kapazitäten werden Zuschaueranlagen

auch an den Stirnseiten des Spielfeldes vorgesehen.

Bei Spielbetrieb am Nachmittag haben Zuschauer auf

der Westtribüne eine blendungsfreie Sicht auf das

Spielfeld. Findet Spielbetrieb auch in den Abend-

stunden und bei Dunkelheit statt, ist eine künst-

liche Beleuchtung der Erschließungswege und -flä-

chen und der Zuschaueranlage erforderlich.

Ist ein Umkleide- und Sanitärbereich der Sportler nicht

in eine Zuschaueranlage integriert, sollte die Zuwe-

gung vom Sportplatzfunktionsgebäude zum Spielfeld

für Sportler und Schiedsrichter getrennt von dem der

Zuschauer zur Zuschaueranlage erfolgen können. Zur

Versorgung der Zuschauer sind Toilettenanlagen, Kas-

senanlagen, Kioske und Erfrischungsstände, Sanitäts-

räume sowie, in Abhängigkeit von der Zuschauerka-

Z u s c h a u e r

Gesamt weniger

als 1.000

Gesamt 1.000

und mehr für je

1.000 Zuschauer

F ü r F r a u e n :

Toilettensitze

1

4

Handwaschbecken

1

4

F ü r M ä n n e r :

Toilettensitze

1

2

Urinalstände

2

4

Handwaschbecken

1

4

Tabelle 8: Bedarf WC bis 5.000 Zuschauer nach

DIN 18035-1: 2003-02

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