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1 . 8 Z u s c h au e r a n l ag e n
pazität, Räume für Sicherheits- und Ordnungsdienste
erforderlich. Bei Großanlagen (Stadien der Bundesli-
gen und gegebenenfalls auch der Regionalliga) sind
außerdem Regie- und Stadionansageräume, Räume für
Rundfunk- und Fernsehübertragungen einschließlich
Kamerastandplätzen sowie Presseräume und Ehren-
gasträume sowie VIP-Logen einzuplanen.
Gemäß Versammlungsstättenverordnung müssen für
Benutzer von Rollstühlen mindestens 1 % der Besu-
cherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebener
Standfläche vorhanden sein. Diesen Plätzen sind
außerdem Plätze für Begleitpersonen zuzuordnen.
Die Anzahl der Toiletten bis 5.000 Zuschauerplätze
ist entsprechend DIN 18035-1: 2003-02 zu bemes-
sen (siehe Tabelle 8). Für Rollstuhlabhängige ist je 10
Zuschauerplätze für Behinderte 1 behindertengerechte
Toilette erforderlich. Eine Nachrüstung ansteigender
Stufenreihen ist mit Schrägaufzügen möglich.
Über 5.000 Zuschauerplätze sind die Anforderungen
der Versammlungsstättenverordnung (Musterver-
sammlungsstättenverordnung) gemäß § 12 zu ent-
nehmen. Die ermittelten Zahlen sind auf ganze Zahlen
aufzurunden.
1.8.1 Planungsgrundsätze
Bei der Planung von Zuschaueranlagen sind die Anfor-
derungen der DIN EN 13200-1:2012-11 „Zuschaueran-
lagen- Teil 1: Kriterien für die räumliche Anordnung
von Zuschauerplätzen - Anforderungen“ sowie ab
5.000 Zuschauerplätzen die „Verordnung über den
Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (Muster-
versammlungsstättenverordnung) zu berücksichtigen.
Es sind ggf. auf länderspezifische Abweichungen zu
achten.
Für Zuschaueranlagen der Bundesliga, der 2. Bundes-
liga und 3. Liga sowie der Regionalligen sind darüber
hinaus die „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit
bei Bundesspielen“ des Deutschen Fußball-Bundes zu
berücksichtigen.
Die Lage der Zuschaueranlagen sollte möglichst so
gewählt werden, dass Zuschauer auf kurzem Weg ihre
Zuschauerplätze erreichen können. In Abhängigkeit
von der Gesamtzahl der Zuschauerplätze werden
bei geringeren Zuschauerkapazitäten die Tribünen
an den Längsseiten des Spielfeldes angeordnet. Bei
größeren Kapazitäten werden Zuschaueranlagen
auch an den Stirnseiten des Spielfeldes vorgesehen.
Bei Spielbetrieb am Nachmittag haben Zuschauer auf
der Westtribüne eine blendungsfreie Sicht auf das
Spielfeld. Findet Spielbetrieb auch in den Abend-
stunden und bei Dunkelheit statt, ist eine künst-
liche Beleuchtung der Erschließungswege und -flä-
chen und der Zuschaueranlage erforderlich.
Ist ein Umkleide- und Sanitärbereich der Sportler nicht
in eine Zuschaueranlage integriert, sollte die Zuwe-
gung vom Sportplatzfunktionsgebäude zum Spielfeld
für Sportler und Schiedsrichter getrennt von dem der
Zuschauer zur Zuschaueranlage erfolgen können. Zur
Versorgung der Zuschauer sind Toilettenanlagen, Kas-
senanlagen, Kioske und Erfrischungsstände, Sanitäts-
räume sowie, in Abhängigkeit von der Zuschauerka-
Z u s c h a u e r
Gesamt weniger
als 1.000
Gesamt 1.000
und mehr für je
1.000 Zuschauer
F ü r F r a u e n :
Toilettensitze
1
4
Handwaschbecken
1
4
F ü r M ä n n e r :
Toilettensitze
1
2
Urinalstände
2
4
Handwaschbecken
1
4
Tabelle 8: Bedarf WC bis 5.000 Zuschauer nach
DIN 18035-1: 2003-02
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