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S p o r t p l at z p l a n un g

1 . H i nwe i s e z u r S p o r t p l at z p l a n u n g

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tungen ergänzt werden. In diesem Fall ist, abhängig von

Standort, Vereinsgröße und Spartenvielfalt (oder Nut-

zung durch mehrere Sportvereine) die Erweiterung mit

zusätzlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Fit-

nessraum, Konditionsraum, Turn- und Gymnastikraum

in Erwägung zu ziehen.

Sind Sportplätze und Funktionsgebäude Teil eines

Sportzentrums, so ist zu prüfen, ob beispielsweise der

Umkleidebereich einer am gleichen Standort vorhan-

denen Sporthalle zeitlich und organisatorisch für die

Freianlagen mit genutzt werden kann. Die Reinigungs-

frage ist zu klären. Die Entfernung zwischen beiden

Anlagen sollte ca. acht Minuten nicht überschreiten.

Ist eine gemeinsame Nutzung unter Berücksichtigung

der genannten Aspekte möglich, können Funktions-

räume des Sportplatzes in Anzahl und Größe reduziert

werden.

Auch die Anordnung nur gesonderter Sportplatzum-

kleiden an einer Sporthalle kann bereits sinnvoll sein,

wenn dadurch beispielsweise Ver- und Entsorgungs-

anlagen sowie Stellplätze gemeinsam genutzt werden.

Zumindest in Sportplatzanlagen mit hochwertiger

Ausstattung, beispielsweise mit Kunststoffrasen,

Kleinspielflächen und Spieleinrichtungen, sollte dem

Aspekt der Beaufsichtigung Bedeutung beigemessen

werden, da Sportanlagen, denen eine Platzwartwoh-

nung zugeordnet ist, erfahrungsgemäß weniger unter

mutwilligen Zerstörungen zu leiden haben.

1.7.7 Ausbau und Ausstattung

Die lichten Höhen der Räume sollten generell 2,5 m

betragen. Prinzipiell sollten alle Räume mit Tageslicht

beleuchtet sein. Böden und Wände sind abzudichten,

Wände mind. türhoch.

Der Ausbau und die Ausstattung haben vor allem

dem Aspekt der Robustheit Rechnung zu tragen, da

nicht geringe Materialbeanspruchungen zu erwarten

sind. Alle verwendeten Materialien sollten möglichst

stoßfest, bruchsicher, leicht zu reinigen und unfall-

erforderlich wird, wenn Wettkämpfe gleichzeitig

stattfinden und ein Ausweichen in andere Räume des

Funktionsgebäudes nicht möglich ist. Ein Schieds-

richterraumbereich besteht aus Umkleide- und

Arbeitsbereich sowie zugeordnetem Sanitärbereich.

Der Außengeräteraum sollte in kleineren Anlagen

zur Unterbringung von Sportgeräten eine Größe von

mindestens 15 m

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besitzen. Er sollte ein mind. 2,5

m breites Tor (Schwingtor) besitzen, um Sportgeräte

übersichtlich unterbringen zu können. Größe und

Aufteilung von Pflege- und Geräteräumen in zentra-

len Sportanlagen werden durch die Organisation der

Sportplatzpflege bestimmt. Infrage kommen können

hierfür eine örtliche Pflege, eine zentrale der Kom-

mune oder eine Pflege durch private Dienstleister.

Bei Vorhaltung eines Maschinenparks vor Ort ist eine

Unterteilung in Räume für Handpflegegeräte und

Maschinen zweckmäßig, zudem ein Werkstattraum.

Der Maschinenraum muss befahrbar, Türöffnungen

mind. 1,7 m breit und 2,2 m hoch sein.

Große Lagerflächen beanspruchende Aufsprungkissen

der Hoch- und Stabhochsprunganlagen benötigen kei-

nen Lagerraum, wenn sie an ihrem Einsatzort in Schutz-

gehäusen witterungsgeschützt gelagert werden.

Witterungs- und sichtgeschützte Lagerflächen im Freien

für Ersatzmaterialien (z. B. Tennenmaterial) oder Abfälle,

gegebenenfalls ein Wirtschaftshof, wenn ein Clubhaus

mit Restaurant zur Sportanlage gehört, sind vorzusehen.

Die aus den Funktionsgebäuden der Abbildungen 8

und 9 ersichtlichen schematischen Grundrisse ver-

deutlichen die beschriebenen Funktionsprinzipien bei

ebenerdiger Anordnung. Sie ersetzen nicht standort-

bezogene Überlegungen. Vor allem bei Gebäuden mit

mehreren Umkleide- und Duscheinheiten sowie Ergän-

zungsräumen können, auch abhängig von der Gelän-

deneigung, andere Lösungen erforderlich werden.

Sportfreianlagen können, wo immer das möglich ist und

ein Bedarf besteht, um Spiel-, Sport- und Freizeiteinrich-