

S p o r t p l at z p l a n un g
1 . H i nwe i s e z u r S p o r t p l at z p l a n u n g
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tungen ergänzt werden. In diesem Fall ist, abhängig von
Standort, Vereinsgröße und Spartenvielfalt (oder Nut-
zung durch mehrere Sportvereine) die Erweiterung mit
zusätzlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Fit-
nessraum, Konditionsraum, Turn- und Gymnastikraum
in Erwägung zu ziehen.
Sind Sportplätze und Funktionsgebäude Teil eines
Sportzentrums, so ist zu prüfen, ob beispielsweise der
Umkleidebereich einer am gleichen Standort vorhan-
denen Sporthalle zeitlich und organisatorisch für die
Freianlagen mit genutzt werden kann. Die Reinigungs-
frage ist zu klären. Die Entfernung zwischen beiden
Anlagen sollte ca. acht Minuten nicht überschreiten.
Ist eine gemeinsame Nutzung unter Berücksichtigung
der genannten Aspekte möglich, können Funktions-
räume des Sportplatzes in Anzahl und Größe reduziert
werden.
Auch die Anordnung nur gesonderter Sportplatzum-
kleiden an einer Sporthalle kann bereits sinnvoll sein,
wenn dadurch beispielsweise Ver- und Entsorgungs-
anlagen sowie Stellplätze gemeinsam genutzt werden.
Zumindest in Sportplatzanlagen mit hochwertiger
Ausstattung, beispielsweise mit Kunststoffrasen,
Kleinspielflächen und Spieleinrichtungen, sollte dem
Aspekt der Beaufsichtigung Bedeutung beigemessen
werden, da Sportanlagen, denen eine Platzwartwoh-
nung zugeordnet ist, erfahrungsgemäß weniger unter
mutwilligen Zerstörungen zu leiden haben.
1.7.7 Ausbau und Ausstattung
Die lichten Höhen der Räume sollten generell 2,5 m
betragen. Prinzipiell sollten alle Räume mit Tageslicht
beleuchtet sein. Böden und Wände sind abzudichten,
Wände mind. türhoch.
Der Ausbau und die Ausstattung haben vor allem
dem Aspekt der Robustheit Rechnung zu tragen, da
nicht geringe Materialbeanspruchungen zu erwarten
sind. Alle verwendeten Materialien sollten möglichst
stoßfest, bruchsicher, leicht zu reinigen und unfall-
erforderlich wird, wenn Wettkämpfe gleichzeitig
stattfinden und ein Ausweichen in andere Räume des
Funktionsgebäudes nicht möglich ist. Ein Schieds-
richterraumbereich besteht aus Umkleide- und
Arbeitsbereich sowie zugeordnetem Sanitärbereich.
Der Außengeräteraum sollte in kleineren Anlagen
zur Unterbringung von Sportgeräten eine Größe von
mindestens 15 m
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besitzen. Er sollte ein mind. 2,5
m breites Tor (Schwingtor) besitzen, um Sportgeräte
übersichtlich unterbringen zu können. Größe und
Aufteilung von Pflege- und Geräteräumen in zentra-
len Sportanlagen werden durch die Organisation der
Sportplatzpflege bestimmt. Infrage kommen können
hierfür eine örtliche Pflege, eine zentrale der Kom-
mune oder eine Pflege durch private Dienstleister.
Bei Vorhaltung eines Maschinenparks vor Ort ist eine
Unterteilung in Räume für Handpflegegeräte und
Maschinen zweckmäßig, zudem ein Werkstattraum.
Der Maschinenraum muss befahrbar, Türöffnungen
mind. 1,7 m breit und 2,2 m hoch sein.
Große Lagerflächen beanspruchende Aufsprungkissen
der Hoch- und Stabhochsprunganlagen benötigen kei-
nen Lagerraum, wenn sie an ihrem Einsatzort in Schutz-
gehäusen witterungsgeschützt gelagert werden.
Witterungs- und sichtgeschützte Lagerflächen im Freien
für Ersatzmaterialien (z. B. Tennenmaterial) oder Abfälle,
gegebenenfalls ein Wirtschaftshof, wenn ein Clubhaus
mit Restaurant zur Sportanlage gehört, sind vorzusehen.
Die aus den Funktionsgebäuden der Abbildungen 8
und 9 ersichtlichen schematischen Grundrisse ver-
deutlichen die beschriebenen Funktionsprinzipien bei
ebenerdiger Anordnung. Sie ersetzen nicht standort-
bezogene Überlegungen. Vor allem bei Gebäuden mit
mehreren Umkleide- und Duscheinheiten sowie Ergän-
zungsräumen können, auch abhängig von der Gelän-
deneigung, andere Lösungen erforderlich werden.
Sportfreianlagen können, wo immer das möglich ist und
ein Bedarf besteht, um Spiel-, Sport- und Freizeiteinrich-