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Pflegegeräteraum
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Sportgeräteraum
Des Weiteren kann in größeren Sportgeländen eine
Platzwartwohnung in Verbindung mit dem Funktions-
gebäude in Frage kommen, die eine Aufsicht über die
Anlage ermöglicht und Vandalismusschäden vorzu-
beugen hilft.
Darüber hinaus können einem Sportplatzfunktions-
gebäude – bei Bedarf – folgende Zusatzsporträume
angegliedert werden:
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Gymnastikraum
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Kegelbahn
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Schießstand
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Konditions- und Fitnessraum
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Tischtennisraum
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Billardraum
Wichtig für das Vereinsleben kann ein Restaurationsbe-
reich (Vereinsgaststätte mit Terrasse, Clubraum) sein.
Anhand des Nutzungsplans (Zeit- und Belegungsplan
der einzelnen Sportflächen) wird der Raumbedarf für
die Sportplatzanlage ermittelt.
Dabei sind folgende Bemessungsfaktoren zu
berücksichtigen:
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Anzahl der Mannschaften
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Häufigkeit und Dauer der Trainings- und Wett-
kampfeinheiten
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Anzahl der Schulklassen und Schulsportstunden
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Anzahl der Einzelnutzer
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nicht organisierte Freizeitsportgruppen
Bei einer Vereins- und Schulnutzung ist von folgenden
Raumgrößen und Bewegungsflächen auszugehen:
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Umkleideraum ca. 25 bis 30 m
2
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10-12 m Sitzbanklänge
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Bankabstand 1,2 bis 1,6 m
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Garderobekabinen ca. 3 bis 4 m
2
Das gilt sinngemäß für Tabelle B. 2 in DIN 18035-
1:2003-02. Die Tabelle 7 berücksichtigt sowohl die
Anforderungen des Vereinssports als auch des Schul-
sports. Je nach Spielklasse eines Fußballvereins können
darüber hinaus weitere bzw. größere Räume notwendig
werden, beispielsweise Wasch- und Trockenräume für
die Spielerkleidung von Mannschaften höherer Ligen,
Vergrößerung der Umkleideräume auch für Spieler-
besprechungen und diesen zugeordnete Massage-
bänke resp. Massageräume. Die stete Zuweisung eines
Umkleide- und Duschraumbereichs an Heimmannschaf-
ten ist gebräuchlich.
Auswirkungen auf das Raumprogramm hat die Ent-
wicklung im Mädchen- und Frauenfußball in einem
Sportverein. Sie erfordert für den Fall gleichzeitig
stattfindenden Trainings oder Wettkampfs von Män-
ner- und Frauenmannschaften, wobei die größte
Nachfrage während der Trainingszeiten zu erwarten
ist, eine Vergrößerung des Umkleide- und Duschbe-
reichs. Sie lässt sich in bestehenden, vor allem kleinen
Funktionsgebäuden nur in begrenztem Umfang durch
organisatorische Maßnahmen der Trainingssteuerung
beeinflussen. In der Regel erfordert sie, um den funk-
tionalen Anforderungen der Geschlechtertrennung im
zuvor beschriebenen Sinn zu genügen, Umbauten oder
Erweiterungsmaßnahmen bestehender Gebäude.
Das Aufstellen beheizbarer, mit Warmwasser versorg-
barer sowie mit Umkleiden, Duschen und Sanitäran-
lagen ausgestatteter Container kann eine alternative
Lösung sein.
Zum Raumprogramm eines Funktionsgebäudes kön-
nen folgende Raumbereiche bzw. Räume gehören:
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Umkleideräume mit Garderobekabinen
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Sanitärräume (Dusch- und Waschräume, Toiletten)
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Behindertengerechte Umkleide- und Sanitärräume
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Erste-Hilfe-/Sanitätsraum
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Schiedsrichterraum
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Technikraum
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