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überqueren sind, durch entsprechend gekennzeichnete
Fußgängerübergänge (gegebenenfalls mit Ampelanla-
gen) gesichert sein.
1.7.3 Raumprogramm
Der Raumbedarf eines Sportplatzfunktionsgebäudes
ergibt sich primär aus der Art und Anzahl der Sport-
flächen (Groß- und Kleinspielfelder, leichtathletische
Anlagen, Tennisfelder) sowie deren zeitlichen Nutzung
und Belegung durch Frauen-, Männer-, Kinder-, Jugend-
und Seniorenmannschaften sowie Schulklassen und
Einzelsportler. Bei der Ermittlung der Umkleide- und
Duschkapazitäten ist vor allem die mögliche Gleich-
zeitigkeit der Nutzung durch Männer und Frauen ein
Bemessungsaspekt. Bei Mannschaftssportarten –
wie Fußball und Hockey – ist zu berücksichtigen, ob
Spielfelder zeitlich parallel oder kurz hintereinander
belegt werden und ob nutzungsfreie Zeiten verblei-
ben, in denen genügend Zeit für den Wechsel in den
Umkleide- und Duschräumen bleibt. Aus wirtschaft-
lichen Gründen ist von letzterem auszugehen und zu
organisieren, da sonst eine doppelte Raumausstattung
erforderlich würde. Durch Anordnung mehrerer, ca.
3 bis 4 m
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großer belüfteter sowie begeh- und ver-
schließbarer sog. Mannschaftsgarderoben in einem
Umkleideraum (siehe Grundrissbeispiel Abb. 9) kann
die Umkleidekapazität vergrößert werden.
Grundsätzlich sind der barrierefreie Zugang und eine
behindertengerechte Nutzung der Umkleiden und
Duschräume sowie Sanitäreinrichtungen zu berück-
sichtigen.
Ein die Anforderungen an die Raumzuordnung berück-
sichtigendes Funktionsschema kann den Abb. 8 und 9
entnommen werden, die Ausstattung mit Räumen und
Einrichtungen der Tabelle 7.
Die in der Tabelle 7 aufgeführte Ausstattung eines Funk-
tionsgebäudes mit Räumen und Einrichtungen kann als
Orientierungshilfe für die Zusammenstellung des Raum-
und Flächenprogramms herangezogen werden.
Krafttraining, Lagerung von Sportgeräten und eine
Platzwartwohnung notwendig sein. Die Zusammenfas-
sung dieser Räume in einem sog. Sportplatzfunktions-
gebäude ist aus sportfunktionellen, organisatorischen
und wirtschaftlichen Gründen anzuraten.
Abhängig davon, wie die Sportplatzpflege in einer
Kommune organisiert ist, kann auch die Unterbrin-
gung von Sportplatzpflegegeräten einschließlich
deren Wartung an einer Sportplatzanlage mit zen-
traler Bedeutung in Frage kommen. Dies ist bei der
Erschließung, Erschließung des Grundstücks mit Ver-
und Entsorgungsanlagen, der Zufahrt zur Anlage und
bei der Bemessung befestigter Flächen im Umfeld des
Gebäudes zu berücksichtigen.
1.7.2 Standort
Für die Sportausübung ist die Lage des Funktionsge-
bäudes innerhalb des Sportgeländes von Bedeutung.
Spielfelder und sonstige Sportanlagen sollen auf
möglichst kurzem Weg erreichbar sein. Bei Sportanla-
gen mit größeren Zuschaueranlagen ist zu berücksich-
tigen, dass sich die Wege von Sportlern und Zuschau-
ern nicht kreuzen sollten und das zentrale Spielfeld
gegebenenfalls eingezäunt wird.
Bei der externen und internen Erschließung des Sport-
geländes, der Zuschaueranlagen und Gebäude sind
Anforderungen von Besuchern und Sportlern mit Behin-
derungen zu berücksichtigen. Kurze Anschlusswege für
Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom,
Gas) sind anzustreben. Bei Öl- und Flüssiggasheizungen
ist die Tankwagenanfahrt (Belastbarkeit der befestigten
Flächen!) zu berücksichtigen.
Der Standort des Gebäudes wird auch durch die Topo-
graphie des Sportgeländes bestimmt. Die Berücksichti-
gung standorttypischer und ökologischer Bauweisen ist
zu bedenken, auch eine Abschirmung gegenüber Stell-
plätzen und Verkehrsstraßen. Die Anbindung an Wohn-
gebiete sollte durch Fuß- und Radwege und der Zugang
zur Sportanlage selbst, wenn verkehrsreiche Straßen zu
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