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überqueren sind, durch entsprechend gekennzeichnete

Fußgängerübergänge (gegebenenfalls mit Ampelanla-

gen) gesichert sein.

1.7.3 Raumprogramm

Der Raumbedarf eines Sportplatzfunktionsgebäudes

ergibt sich primär aus der Art und Anzahl der Sport-

flächen (Groß- und Kleinspielfelder, leichtathletische

Anlagen, Tennisfelder) sowie deren zeitlichen Nutzung

und Belegung durch Frauen-, Männer-, Kinder-, Jugend-

und Seniorenmannschaften sowie Schulklassen und

Einzelsportler. Bei der Ermittlung der Umkleide- und

Duschkapazitäten ist vor allem die mögliche Gleich-

zeitigkeit der Nutzung durch Männer und Frauen ein

Bemessungsaspekt. Bei Mannschaftssportarten –

wie Fußball und Hockey – ist zu berücksichtigen, ob

Spielfelder zeitlich parallel oder kurz hintereinander

belegt werden und ob nutzungsfreie Zeiten verblei-

ben, in denen genügend Zeit für den Wechsel in den

Umkleide- und Duschräumen bleibt. Aus wirtschaft-

lichen Gründen ist von letzterem auszugehen und zu

organisieren, da sonst eine doppelte Raumausstattung

erforderlich würde. Durch Anordnung mehrerer, ca.

3 bis 4 m

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großer belüfteter sowie begeh- und ver-

schließbarer sog. Mannschaftsgarderoben in einem

Umkleideraum (siehe Grundrissbeispiel Abb. 9) kann

die Umkleidekapazität vergrößert werden.

Grundsätzlich sind der barrierefreie Zugang und eine

behindertengerechte Nutzung der Umkleiden und

Duschräume sowie Sanitäreinrichtungen zu berück-

sichtigen.

Ein die Anforderungen an die Raumzuordnung berück-

sichtigendes Funktionsschema kann den Abb. 8 und 9

entnommen werden, die Ausstattung mit Räumen und

Einrichtungen der Tabelle 7.

Die in der Tabelle 7 aufgeführte Ausstattung eines Funk-

tionsgebäudes mit Räumen und Einrichtungen kann als

Orientierungshilfe für die Zusammenstellung des Raum-

und Flächenprogramms herangezogen werden.

Krafttraining, Lagerung von Sportgeräten und eine

Platzwartwohnung notwendig sein. Die Zusammenfas-

sung dieser Räume in einem sog. Sportplatzfunktions-

gebäude ist aus sportfunktionellen, organisatorischen

und wirtschaftlichen Gründen anzuraten.

Abhängig davon, wie die Sportplatzpflege in einer

Kommune organisiert ist, kann auch die Unterbrin-

gung von Sportplatzpflegegeräten einschließlich

deren Wartung an einer Sportplatzanlage mit zen-

traler Bedeutung in Frage kommen. Dies ist bei der

Erschließung, Erschließung des Grundstücks mit Ver-

und Entsorgungsanlagen, der Zufahrt zur Anlage und

bei der Bemessung befestigter Flächen im Umfeld des

Gebäudes zu berücksichtigen.

1.7.2 Standort

Für die Sportausübung ist die Lage des Funktionsge-

bäudes innerhalb des Sportgeländes von Bedeutung.

Spielfelder und sonstige Sportanlagen sollen auf

möglichst kurzem Weg erreichbar sein. Bei Sportanla-

gen mit größeren Zuschaueranlagen ist zu berücksich-

tigen, dass sich die Wege von Sportlern und Zuschau-

ern nicht kreuzen sollten und das zentrale Spielfeld

gegebenenfalls eingezäunt wird.

Bei der externen und internen Erschließung des Sport-

geländes, der Zuschaueranlagen und Gebäude sind

Anforderungen von Besuchern und Sportlern mit Behin-

derungen zu berücksichtigen. Kurze Anschlusswege für

Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom,

Gas) sind anzustreben. Bei Öl- und Flüssiggasheizungen

ist die Tankwagenanfahrt (Belastbarkeit der befestigten

Flächen!) zu berücksichtigen.

Der Standort des Gebäudes wird auch durch die Topo-

graphie des Sportgeländes bestimmt. Die Berücksichti-

gung standorttypischer und ökologischer Bauweisen ist

zu bedenken, auch eine Abschirmung gegenüber Stell-

plätzen und Verkehrsstraßen. Die Anbindung an Wohn-

gebiete sollte durch Fuß- und Radwege und der Zugang

zur Sportanlage selbst, wenn verkehrsreiche Straßen zu

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