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Anhang

Auch bei einer Grundwasserentnahme ist zu erwägen,

ob das Wasser in einem dafür angelegten Teich zwi-

schengespeichert werden kann. So wäre ein gleich-

mäßiger, von der aktuellen Beregnung unabhängiger

Betrieb des Entnahmebrunnens möglich.

Die Entnahme von Wasser aus einer durch Nassabgra-

bung entstandenen Kiesgrube ist in den meisten Fällen

sachlich ähnlich zu sehen wie eine Entnahme aus dem

Grundwasser, da das Grundwasser direkt der Kiesgrube

zuströmt bzw. sich Entnahmen aus einer Kiesgrube

unmittelbar auf das umgebende Grundwasser auswir-

ken. Rechtlich handelt es sich in einem solchen Fall um

eine Entnahme aus einem Oberflächengewässer.

2.2.3.5 Öffentliches Versorgungsnetz

Die Trinkwassergewinnung unterliegt in der Regel

dem besonderen Schutz durch Wasserschutzgebiets-

verordnungen. Das geförderte Wasser wird häufig mit

erheblichem Aufwand aufbereitet, bevor es über das

Versorgungsnetz an den Verbraucher abgegeben wird.

Aus Qualitätsgesichtspunkten ist eine Beregnung von

Rasensportanlagen mit Trinkwasser nicht erforderlich.

Trinkwasser ist in vielen Bereichen knapp und teuer

und sollte daher schon aus wirtschaftlichen Gründen

dort für eine Beregnung von Rasensportanlagen aus-

scheiden. Allenfalls bei Sportplätzen sowie Golfplät-

zen mit geringem Wasserbedarf kann eine Verwen-

dung von Trinkwasser zur Beregnung vertretbar sein.

Jedoch steht in Trockengebieten und in anhaltenden

Trockenzeiten eine Beregnung aus dem Trinkwasser-

netz hinter der allgemeinen Versorgung zurück.

In einigen Gebieten betreiben Versorgungsunterneh-

men ein gesondertes Brauchwasserversorgungsnetz.

Hierüber wird Wasser verteilt, das in Wassergewin-

nungsanlagen gefördert wird, die nicht durch die

besonderen Restriktionen eines Wasserschutzgebie-

tes geschützt sind, und das in aller Regel nicht auf-

bereitet ist. Entsprechend sind auch die Wasserkosten

niedriger. Eine Versorgung von Beregnungsanlagen

aus einem solchen System ist begrüßenswert, wenn

der Anschluss wirtschaftlich ist.

aus dem bei Trockenzeiten entnommen wird. Bei der

Anlage von Speicherbecken sind bei der Planung die

Wasserstandsschwankungen, z. B. durch Ausbildung

einer wechselfeuchten Zone, zu berücksichtigen.

Bei Stillgewässern ohne natürlichen Zulauf (Teiche,

Seen) wirken sich Entnahmen durch Wasserstands-

schwankungen stärker aus als bei Fließgewäs-

sern. Besonders betroffen sind dabei kleinflächige

Gewässer.

2.2.3.4 Grundwasser

Eine weitere Möglichkeit zur Deckung des Bedarfs

an Beregnungswasser besteht in der Gewinnung von

Grundwasser mittels Brunnen. Das für die Entnahme

verfügbare Dargebot ist abhängig von der Grund-

wasserneubildung, dem Grundwasserstand, anderen

naturhaushaltlichen Gegebenheiten und den bereits

zugelassenen Entnahmen Dritter.

In der Regel sind wegen der ausgleichenden Speicher-

eigenschaften eines Grundwasserleiters die aktuellen

Niederschlagsverhältnisse und die damit verbundene

Grundwasserneubildung nicht von Bedeutung, son-

dern die jeweiligen langfristigen Verhältnisse. Das

heißt, auch bei länger anhaltenden Trockenzeiten

bestehen im Regelfall gute Entnahmemöglichkeiten.

Problematisch kann eine Entnahme allerdings sein bei

hoch anstehendem Grundwasser und/oder gering-

mächtigem Grundwasserleiter. Bei hoch anstehen-

dem Grundwasser kann durch die mit einer Entnahme

verbundene Grundwasserabsenkung bzw. durch den

Wasserentzug unter Umständen die wasserabhän-

gige Vegetation geschädigt werden. Gerade in Zeiten

erhöhten Beregnungsbedarfs leiden derartige Berei-

che ohnehin schon unter dem mangelnden Nieder-

schlag. Bei gering-mächtigen Grundwasserleitern fehlt

ein größeres Speichervermögen, sodass hier nicht die

langfristigen Niederschlags- und Grundwasserneubil-

dungsverhältnisse in die Betrachtung eingehen kön-

nen, sondern die ungünstigeren Verhältnisse infolge

Trockenzeiten bei der Ermittlung des verfügbaren

Dargebots berücksichtigt werden müssen.

2 . G r u n d s ät z e z u r f u n k t i o n s - u n d umwe lt -

g e r e c h t e n P f l e g e vo n R a s e n s p o r t f l äc h e n

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