

Anhang
Auch bei einer Grundwasserentnahme ist zu erwägen,
ob das Wasser in einem dafür angelegten Teich zwi-
schengespeichert werden kann. So wäre ein gleich-
mäßiger, von der aktuellen Beregnung unabhängiger
Betrieb des Entnahmebrunnens möglich.
Die Entnahme von Wasser aus einer durch Nassabgra-
bung entstandenen Kiesgrube ist in den meisten Fällen
sachlich ähnlich zu sehen wie eine Entnahme aus dem
Grundwasser, da das Grundwasser direkt der Kiesgrube
zuströmt bzw. sich Entnahmen aus einer Kiesgrube
unmittelbar auf das umgebende Grundwasser auswir-
ken. Rechtlich handelt es sich in einem solchen Fall um
eine Entnahme aus einem Oberflächengewässer.
2.2.3.5 Öffentliches Versorgungsnetz
Die Trinkwassergewinnung unterliegt in der Regel
dem besonderen Schutz durch Wasserschutzgebiets-
verordnungen. Das geförderte Wasser wird häufig mit
erheblichem Aufwand aufbereitet, bevor es über das
Versorgungsnetz an den Verbraucher abgegeben wird.
Aus Qualitätsgesichtspunkten ist eine Beregnung von
Rasensportanlagen mit Trinkwasser nicht erforderlich.
Trinkwasser ist in vielen Bereichen knapp und teuer
und sollte daher schon aus wirtschaftlichen Gründen
dort für eine Beregnung von Rasensportanlagen aus-
scheiden. Allenfalls bei Sportplätzen sowie Golfplät-
zen mit geringem Wasserbedarf kann eine Verwen-
dung von Trinkwasser zur Beregnung vertretbar sein.
Jedoch steht in Trockengebieten und in anhaltenden
Trockenzeiten eine Beregnung aus dem Trinkwasser-
netz hinter der allgemeinen Versorgung zurück.
In einigen Gebieten betreiben Versorgungsunterneh-
men ein gesondertes Brauchwasserversorgungsnetz.
Hierüber wird Wasser verteilt, das in Wassergewin-
nungsanlagen gefördert wird, die nicht durch die
besonderen Restriktionen eines Wasserschutzgebie-
tes geschützt sind, und das in aller Regel nicht auf-
bereitet ist. Entsprechend sind auch die Wasserkosten
niedriger. Eine Versorgung von Beregnungsanlagen
aus einem solchen System ist begrüßenswert, wenn
der Anschluss wirtschaftlich ist.
aus dem bei Trockenzeiten entnommen wird. Bei der
Anlage von Speicherbecken sind bei der Planung die
Wasserstandsschwankungen, z. B. durch Ausbildung
einer wechselfeuchten Zone, zu berücksichtigen.
Bei Stillgewässern ohne natürlichen Zulauf (Teiche,
Seen) wirken sich Entnahmen durch Wasserstands-
schwankungen stärker aus als bei Fließgewäs-
sern. Besonders betroffen sind dabei kleinflächige
Gewässer.
2.2.3.4 Grundwasser
Eine weitere Möglichkeit zur Deckung des Bedarfs
an Beregnungswasser besteht in der Gewinnung von
Grundwasser mittels Brunnen. Das für die Entnahme
verfügbare Dargebot ist abhängig von der Grund-
wasserneubildung, dem Grundwasserstand, anderen
naturhaushaltlichen Gegebenheiten und den bereits
zugelassenen Entnahmen Dritter.
In der Regel sind wegen der ausgleichenden Speicher-
eigenschaften eines Grundwasserleiters die aktuellen
Niederschlagsverhältnisse und die damit verbundene
Grundwasserneubildung nicht von Bedeutung, son-
dern die jeweiligen langfristigen Verhältnisse. Das
heißt, auch bei länger anhaltenden Trockenzeiten
bestehen im Regelfall gute Entnahmemöglichkeiten.
Problematisch kann eine Entnahme allerdings sein bei
hoch anstehendem Grundwasser und/oder gering-
mächtigem Grundwasserleiter. Bei hoch anstehen-
dem Grundwasser kann durch die mit einer Entnahme
verbundene Grundwasserabsenkung bzw. durch den
Wasserentzug unter Umständen die wasserabhän-
gige Vegetation geschädigt werden. Gerade in Zeiten
erhöhten Beregnungsbedarfs leiden derartige Berei-
che ohnehin schon unter dem mangelnden Nieder-
schlag. Bei gering-mächtigen Grundwasserleitern fehlt
ein größeres Speichervermögen, sodass hier nicht die
langfristigen Niederschlags- und Grundwasserneubil-
dungsverhältnisse in die Betrachtung eingehen kön-
nen, sondern die ungünstigeren Verhältnisse infolge
Trockenzeiten bei der Ermittlung des verfügbaren
Dargebots berücksichtigt werden müssen.
2 . G r u n d s ät z e z u r f u n k t i o n s - u n d umwe lt -
g e r e c h t e n P f l e g e vo n R a s e n s p o r t f l äc h e n
276