Previous Page  16 / 346 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 16 / 346 Next Page
Page Background

S p o r t p l at z p l a n un g

16

1 . H i nwe i s e z u r S p o r t p l at z p l a n u n g

Sportplätze dienen dem Training und dem Wett-

kampfsport der Sportvereine, dem Schulsport und

dem Freizeitsport sowie der Erholung. Öffentliche

Sportanlagen sollen grundsätzlich allen Nutzergrup-

pen zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sportstät-

tenentwicklungsplanung sind die vorhandenen und

zu erwartenden Nutzer mit ihren Aktivitäten festzu-

stellen, um die erforderlichen Anlagen für den Wett-

kampfsport der Vereine, für den nicht organisierten

sowie den Schulsport und für die spielerische Freizeit-

betätigung der Bevölkerung darzustellen.

Die wesentlichen Anforderungen an Planung und Bau

von Sportplatzanlagen sind in folgenden Normen

geregelt:

••

DIN 18035-1:2003-02, Teil 1 „Sportplätze; Frei-

anlagen für Spiele und Leichtathletik, Planung

und Maße“

••

DIN 18035-2:2003-07, Teil 2, „Sportplätze;

Bewässerung von Rasen- und Tennenflächen“

••

DIN 18035-3:2006-09, Teil 3 „Sportplätze;

Entwässerung“

••

DIN 18035-4:2012-01, Teil 4 „Sportplätze;

Rasenflächen“

••

DIN 18035-5:2007-08, Teil 5 „Sportplätze;

Tennenflächen“

••

DIN 18035-6:2014-12, Teil 6 „Sportplätze;

Kunststoffflächen“

••

DIN 18035-7:2014-10, Teil 7 „Sportplätze;

Kunststoffrasenflächen“,

••

DFB Durchführungsbestimmungen,

aktuelle Fassung

••

DIN EN 62305-2:2013-02, Blitzschutz, Risiko-

Management

••

VDE 0185-305-2:2013, Blitzschutzanlagen

••

DIN EN 14974:2010-12, Anlagen für Benutzer

von Rollsportgeräten

Die Verfasser weisen an dieser Stelle darauf hin, dass

abweichend von den aktuellen Normungen entspre-

chend dem Stand der Technik andere Empfehlungen

für die Planung und den Bau von Sportanlagen gege-

ben werden können. Insbesondere die Anforderung

der verschiedenen Sportverbände sind zu berück-

sichtigen.

1 . 1 P l a n u n g s g r u n d l ag e n

1 . 2 B e g r i f f s b e s t i mmun g e n g e mä S S D I N 1 8 0 3 5 -1 : 2 0 0 3 - 0 2 ,

T e i l 1

1.2.1 Sportplatz

Ein Sportplatz ist eine Freianlage, die sowohl dem

organisierten Wettkampfsport als auch dem nicht wett-

kampforientierten, regeloffenen Sport-, Bewegungs-

und Freizeitaktivitäten dient. Der Sportplatz besteht in

der Regel aus der nutzbaren Sport- und Spielfläche mit

ihren regelgerechten Großspielfeldern, Kleinspielfel-

dern und Leichtathletikanlagen sowie aus Flächen für

nicht wettkampfbezogene Bewegungs- und Übungs-

formen und den notwendigen Ergänzungsflächen.

1.2.2 Nutzbare Spiel- und Sportfläche

Die nutzbare Spiel- und Sportfläche beinhaltet alle

durch ihre Bauweise und Ausstattung für den Wett-

kampfsport und für die regeloffenen Freizeitspor-

taktivitäten geeigneten Flächen und Anlagen. Die

regelgerechten Anlagen umfassen auch die nach den

Wettkampfbestimmungen und Spielregeln aus Sicher-

heitsgründen erforderlichen Sicherheitsabstände als

Teil der nutzbaren Spiel- und Sportfläche.