

S p o r t p l at z p l a n un g
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1 . H i nwe i s e z u r S p o r t p l at z p l a n u n g
Sportplätze dienen dem Training und dem Wett-
kampfsport der Sportvereine, dem Schulsport und
dem Freizeitsport sowie der Erholung. Öffentliche
Sportanlagen sollen grundsätzlich allen Nutzergrup-
pen zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sportstät-
tenentwicklungsplanung sind die vorhandenen und
zu erwartenden Nutzer mit ihren Aktivitäten festzu-
stellen, um die erforderlichen Anlagen für den Wett-
kampfsport der Vereine, für den nicht organisierten
sowie den Schulsport und für die spielerische Freizeit-
betätigung der Bevölkerung darzustellen.
Die wesentlichen Anforderungen an Planung und Bau
von Sportplatzanlagen sind in folgenden Normen
geregelt:
••
DIN 18035-1:2003-02, Teil 1 „Sportplätze; Frei-
anlagen für Spiele und Leichtathletik, Planung
und Maße“
••
DIN 18035-2:2003-07, Teil 2, „Sportplätze;
Bewässerung von Rasen- und Tennenflächen“
••
DIN 18035-3:2006-09, Teil 3 „Sportplätze;
Entwässerung“
••
DIN 18035-4:2012-01, Teil 4 „Sportplätze;
Rasenflächen“
••
DIN 18035-5:2007-08, Teil 5 „Sportplätze;
Tennenflächen“
••
DIN 18035-6:2014-12, Teil 6 „Sportplätze;
Kunststoffflächen“
••
DIN 18035-7:2014-10, Teil 7 „Sportplätze;
Kunststoffrasenflächen“,
••
DFB Durchführungsbestimmungen,
aktuelle Fassung
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DIN EN 62305-2:2013-02, Blitzschutz, Risiko-
Management
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VDE 0185-305-2:2013, Blitzschutzanlagen
••
DIN EN 14974:2010-12, Anlagen für Benutzer
von Rollsportgeräten
Die Verfasser weisen an dieser Stelle darauf hin, dass
abweichend von den aktuellen Normungen entspre-
chend dem Stand der Technik andere Empfehlungen
für die Planung und den Bau von Sportanlagen gege-
ben werden können. Insbesondere die Anforderung
der verschiedenen Sportverbände sind zu berück-
sichtigen.
1 . 1 P l a n u n g s g r u n d l ag e n
1 . 2 B e g r i f f s b e s t i mmun g e n g e mä S S D I N 1 8 0 3 5 -1 : 2 0 0 3 - 0 2 ,
T e i l 1
1.2.1 Sportplatz
Ein Sportplatz ist eine Freianlage, die sowohl dem
organisierten Wettkampfsport als auch dem nicht wett-
kampforientierten, regeloffenen Sport-, Bewegungs-
und Freizeitaktivitäten dient. Der Sportplatz besteht in
der Regel aus der nutzbaren Sport- und Spielfläche mit
ihren regelgerechten Großspielfeldern, Kleinspielfel-
dern und Leichtathletikanlagen sowie aus Flächen für
nicht wettkampfbezogene Bewegungs- und Übungs-
formen und den notwendigen Ergänzungsflächen.
1.2.2 Nutzbare Spiel- und Sportfläche
Die nutzbare Spiel- und Sportfläche beinhaltet alle
durch ihre Bauweise und Ausstattung für den Wett-
kampfsport und für die regeloffenen Freizeitspor-
taktivitäten geeigneten Flächen und Anlagen. Die
regelgerechten Anlagen umfassen auch die nach den
Wettkampfbestimmungen und Spielregeln aus Sicher-
heitsgründen erforderlichen Sicherheitsabstände als
Teil der nutzbaren Spiel- und Sportfläche.