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K un s t s to f f r a s en f l ächen

4.2.1 Kunststoffbelag

Bei Kunststoffrasenflächen treten Veränderungen der

Faser und des Granulates durch UV-Einstrahlung und

mechanische Belastung auf. Daher sind die Beläge

insbesondere in der Gewährleistungszeit auf Verän-

derungen zu kontrollieren, wobei auch die Bahnen-

verbindungen und eingefügten Markierungslinien mit

einzubeziehen sind.

Strafstoßpunkte, Tor-, Straf- und Eckräume sind am

stärksten dem Verschleiß ausgesetzt.

Weisen auch die Elastikschicht, gebundene elastische

Tragschicht, Tragschicht ohne Bindemittel oder der

Baugrund Mängel auf, so ist in der Regel ein Neubau

erforderlich.

4.2.2 Gebundene elastische Trag-

schicht und Elastikschichten

Bei gebundenen elastischen Tragschichten oder

Elastikschichten können Mängel durch zu geringe

Schichtdicken und zu geringem Bindemittelgehalt

auftreten.

Bei vorgefertigten Elastikschichten können Schrumpf-

prozesse, Fugenbildungen und Wanderungsbewegun-

gen der einzelnen Bahnen auftreten.

4.2.3 Tragschicht ohne Binde-

mittel oder Baugrund

Sowohl die Tragschicht ohne Bindemittel als auch die

Asphalttragschicht für Kunststoff- und Kunststoffra-

sen haben den identischen Aufbau und werden daher

für beide Beläge zusammen behandelt.

Mängel in der Tragschicht ohne Bindemittel und/oder

im Baugrund ergeben sich aus Setzungen (unzurei-

chende Tragfähigkeit) und der Verwendung von Bau-

stoffen, die einer Volumenausdehnung unterliegen

(verschiedene Schlacken).

Sind derartige Schadbilder vorhanden, ist in der Regel

eine Komplettsanierung erforderlich.

4.2.4 Asphalttragschicht

Mängel an der Asphalttragschicht können sich ergeben

aus:

••

unzureichender Ebenheit, mangelhafter Höhenlage,

••

unzureichender Wasserdurchlässigkeit,

••

ungenügender Baustoffzusammensetzung, insbe-

sondere hinsichtlich der Bindemittel.

Ebenheitsmängel und eine unzureichende Höhen-

lage übertragen sich auf den Kunststoffbelag. Diese

Mängel können sowohl in Teilbereichen als auch in

der Gesamtfläche auftreten. Übersteigen die Mängel

einen Flächenanteil von mehr als 30 %, sollte der Neu-

bau der Asphalttragschicht erwogen werden.

4 . 2 M ä n g e l b e r e i c h e

Erfahrungsgemäß verändern sich die Kunststoffrasen-

beläge nicht nur durch die Benutzung, sondern auch

durch Alterungsprozesse, die insbesondere durch

UV-Strahlen ausgelöst werden. Dagegen wird - fachge-

rechte Herstellung vorausgesetzt - die Tragkonstruk-

tion nur in einem geringeren Maße verändert, so dass

Renovationen vorrangig im Belagsbereich erforderlich

werden. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen muss man

davon ausgehen, dass je nach Belagstyp eine Lebens-

dauer von etwa 12 bis 15 Jahren erreicht wird.

4 . 1 Vo r b e m e r k u n g

4 . I n s ta n d s e t z u n g u n d E r n e u e r u n g vo n K u n s t -

s t o f f r a s e n f l äc h e n

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