

K un s t s to f f r a s en f l ächen
4.2.1 Kunststoffbelag
Bei Kunststoffrasenflächen treten Veränderungen der
Faser und des Granulates durch UV-Einstrahlung und
mechanische Belastung auf. Daher sind die Beläge
insbesondere in der Gewährleistungszeit auf Verän-
derungen zu kontrollieren, wobei auch die Bahnen-
verbindungen und eingefügten Markierungslinien mit
einzubeziehen sind.
Strafstoßpunkte, Tor-, Straf- und Eckräume sind am
stärksten dem Verschleiß ausgesetzt.
Weisen auch die Elastikschicht, gebundene elastische
Tragschicht, Tragschicht ohne Bindemittel oder der
Baugrund Mängel auf, so ist in der Regel ein Neubau
erforderlich.
4.2.2 Gebundene elastische Trag-
schicht und Elastikschichten
Bei gebundenen elastischen Tragschichten oder
Elastikschichten können Mängel durch zu geringe
Schichtdicken und zu geringem Bindemittelgehalt
auftreten.
Bei vorgefertigten Elastikschichten können Schrumpf-
prozesse, Fugenbildungen und Wanderungsbewegun-
gen der einzelnen Bahnen auftreten.
4.2.3 Tragschicht ohne Binde-
mittel oder Baugrund
Sowohl die Tragschicht ohne Bindemittel als auch die
Asphalttragschicht für Kunststoff- und Kunststoffra-
sen haben den identischen Aufbau und werden daher
für beide Beläge zusammen behandelt.
Mängel in der Tragschicht ohne Bindemittel und/oder
im Baugrund ergeben sich aus Setzungen (unzurei-
chende Tragfähigkeit) und der Verwendung von Bau-
stoffen, die einer Volumenausdehnung unterliegen
(verschiedene Schlacken).
Sind derartige Schadbilder vorhanden, ist in der Regel
eine Komplettsanierung erforderlich.
4.2.4 Asphalttragschicht
Mängel an der Asphalttragschicht können sich ergeben
aus:
••
unzureichender Ebenheit, mangelhafter Höhenlage,
••
unzureichender Wasserdurchlässigkeit,
••
ungenügender Baustoffzusammensetzung, insbe-
sondere hinsichtlich der Bindemittel.
Ebenheitsmängel und eine unzureichende Höhen-
lage übertragen sich auf den Kunststoffbelag. Diese
Mängel können sowohl in Teilbereichen als auch in
der Gesamtfläche auftreten. Übersteigen die Mängel
einen Flächenanteil von mehr als 30 %, sollte der Neu-
bau der Asphalttragschicht erwogen werden.
4 . 2 M ä n g e l b e r e i c h e
Erfahrungsgemäß verändern sich die Kunststoffrasen-
beläge nicht nur durch die Benutzung, sondern auch
durch Alterungsprozesse, die insbesondere durch
UV-Strahlen ausgelöst werden. Dagegen wird - fachge-
rechte Herstellung vorausgesetzt - die Tragkonstruk-
tion nur in einem geringeren Maße verändert, so dass
Renovationen vorrangig im Belagsbereich erforderlich
werden. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen muss man
davon ausgehen, dass je nach Belagstyp eine Lebens-
dauer von etwa 12 bis 15 Jahren erreicht wird.
4 . 1 Vo r b e m e r k u n g
4 . I n s ta n d s e t z u n g u n d E r n e u e r u n g vo n K u n s t -
s t o f f r a s e n f l äc h e n
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