

Abb. 126: Ungeeignete Belagskombination (Kunststoffrasen/Tenne)
3 . 2 Um b au vo n R a s e n - i n K u n s t s t o f f r a s e n f l äc h e n
Bei dem Umbau von Rasen- in Kunststoffrasenflächen
ist in der Regel davon auszugehen, dass der kom-
plette Aufbau des Rasenspielfeldes entfernt werden
muss. Häufig schwankt der Aufbau eines Rasenspiel-
feldes zwischen 8 cm (bodennahe Bauweise) und
30 cm (Dränschichtbauweise).
3.2.1 Umbau in einen Kunststoff-
rasen mit verfüllter Polschicht
Diese Variante bietet sich dann an, wenn der Platz spä-
ter überwiegend dem Fußballsport dient.
Ein Umbau ist in folgenden Arbeitsschritten möglich:
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Abtrag der vorhandenen Rasentragschicht und
gegebenenfalls der Dränschicht,
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Herstellen des Erdplanums mit einem Satteldach-
gefälle von 0,8 %,
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Herstellung der Dränstränge quer zum Gefälle,
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Herstellung des Feinplanums,
••
Einbau der Tragschicht ohne Bindemittel, Kör-
nung 0/32 bzw. 0/45, Schichtdicke 20 cm,
••
Einbau der gebundenen elastischen Tragschicht,
Schichtdicke 35 mm,
••
Verlegung des Kunststoffrasenbelages mit
Polverfüllung.
Die in Ziffer 3.1 erwähnten möglichen Belagskombina-
tionen sind zu berücksichtigen.
Da Rasenspielfelder in der Regel nicht mit einer Trai-
ningsbeleuchtungsanlage ausgestattet sind, ist bei
einem Umbau in ein Kunststoffrasenspielfeld eine
derartige Anlage erforderlich, da ansonsten die ange-
strebte Nutzungszeit von über 2.000 Stunden/Jahr
nicht erreicht werden kann.
3.2.2 Umbau in einen Kunststoff-
rasen ohne Polverfüllung
Wird später überwiegend Hockey gespielt, ist diese
Variante vorzuziehen:
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Abtrag der vorhandenen Rasentragschicht,
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Herstellen des Erdplanums mit einem Satteldach-
gefälle von 0,8 %,
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Herstellung der Dränstränge quer zum Gefälle,
••
Herstellung des Feinplanums,
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Einbau der Tragschicht ohne Bindemittel, Kör-
nung 0/32 bzw. 0/45, Schichtdicke 20 cm,
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Einbau der Asphalttragschicht in ein oder zwei
Lagen entsprechend Abschnitt 1.3,
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Einbau der Elastikschicht in einer Schichtdicke
von 15 mm,
••
Verlegen des Kunststoffrasenbelages ohne Pol-
verfüllung entsprechend Abschnitt 1.3.
E
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