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daher ist eine Teilausfräsung im Übergangsbereich

erforderlich. Teilausbesserungen sind nur dann wirt-

schaftlich, wenn der Mängelbereich eine Flächen-

größe von 30 % nicht überschreitet.

Bei einer Überarbeitung der Gesamtfläche ist zunächst

durch ein Rasternivellement festzulegen, an welchen

Stellen Überhöhungen abzufräsen oder Mulden auszu-

gleichen sind. Erst danach wird die Gesamtfläche mit

einer neuen, wasserdurchlässigen Asphalttragschicht

in einer Dicke von 15 bis 25 mm versehen.

An Kantensteinen und Entwässerungsrinnen sind Flä-

chen von 0,3 m bis 0,4 m Breite schräg anzufräsen,

damit der Kunststoffbelag oder die Elastikschicht

bei Kunststoffrasenflächen später höhengleich, bei

Kunststoffrasenflächen je nach Belagstyp 5 oder 10

mm tiefer, an die vorhandene Randeinfassung ange-

schlossen werden kann. Bei Rundlaufbahnen sind sich

durch Neubeschichtung ergebende Aufhöhungen

nicht akzeptabel.

Bei mangelnder Wasserdurchlässigkeit muss die

Asphalttragschicht durch Bohrungen im Abstand von

0,2 x 0,2 m mit einem Bohrlochdurchmesser von min-

destens 20 mm perforiert werden. Zuvor ist zu prüfen,

ob die darunter liegende Tragschicht ohne Bindemittel

in der Lage ist, das versickernde Niederschlagswasser

aufzunehmen und an die Dränstränge weiterzuleiten.

4.3.3 Tragschicht ohne Bindemittel

Sind Mängel wie z. B. unzureichende Wasserdurchläs-

sigkeit, treibende Bestandteile, etc. vorhanden, ist in

der Regel ein Austausch erforderlich.

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