

daher ist eine Teilausfräsung im Übergangsbereich
erforderlich. Teilausbesserungen sind nur dann wirt-
schaftlich, wenn der Mängelbereich eine Flächen-
größe von 30 % nicht überschreitet.
Bei einer Überarbeitung der Gesamtfläche ist zunächst
durch ein Rasternivellement festzulegen, an welchen
Stellen Überhöhungen abzufräsen oder Mulden auszu-
gleichen sind. Erst danach wird die Gesamtfläche mit
einer neuen, wasserdurchlässigen Asphalttragschicht
in einer Dicke von 15 bis 25 mm versehen.
An Kantensteinen und Entwässerungsrinnen sind Flä-
chen von 0,3 m bis 0,4 m Breite schräg anzufräsen,
damit der Kunststoffbelag oder die Elastikschicht
bei Kunststoffrasenflächen später höhengleich, bei
Kunststoffrasenflächen je nach Belagstyp 5 oder 10
mm tiefer, an die vorhandene Randeinfassung ange-
schlossen werden kann. Bei Rundlaufbahnen sind sich
durch Neubeschichtung ergebende Aufhöhungen
nicht akzeptabel.
Bei mangelnder Wasserdurchlässigkeit muss die
Asphalttragschicht durch Bohrungen im Abstand von
0,2 x 0,2 m mit einem Bohrlochdurchmesser von min-
destens 20 mm perforiert werden. Zuvor ist zu prüfen,
ob die darunter liegende Tragschicht ohne Bindemittel
in der Lage ist, das versickernde Niederschlagswasser
aufzunehmen und an die Dränstränge weiterzuleiten.
4.3.3 Tragschicht ohne Bindemittel
Sind Mängel wie z. B. unzureichende Wasserdurchläs-
sigkeit, treibende Bestandteile, etc. vorhanden, ist in
der Regel ein Austausch erforderlich.
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