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2 . 7 S o n s t i g e M a S S n a h m e n

Beregnung

Grundsätzlich ist eine Beregnung des Spielfeldes nicht

notwendig, kann aber in bestimmten Situationen sehr

hilfreich sein, denn bei großer Hitze kann eine Bewäs-

serung vor der Nutzung für eine Absenkung der Ober-

flächentemperatur sorgen.

Schneeräumung

Schneeräumen ist mit Kommunaltraktor mit einstell-

barem Schneeschild oder mit einstellbarer Schnee-

fräse bzw. kleinen handbedienten Schneefräsen

möglich (Abstand von Rasenhalmen). Handelsübli-

che Schneeräumgeräte müssen für den Einsatz auf

Kunstrasen umgebaut werden. Hierfür ist Kontakt mit

dem Kunstrasenhersteller aufzunehmen. Das Räumen

ist frühzeitig zu beginnen, damit die Schneelast nicht

zu hoch wird.

Der Einsatz von Taumitteln – Salzen oder Flüssigkeit

– ist grundsätzlich möglich. Hier sollte aber auf jeden

Fall mit dem Kunststoffrasenhersteller Rücksprache

gehalten werden.

Elastische Einfüllgranulate, die durch das Räumen aus-

getragen werden, müssen wieder nachgefüllt werden,

um das korrekte Infillniveau wieder herzustellen.

Abdeckungen bei Veranstaltungen

Bei außersportlicher Nutzung muss der Kunststoffra-

sen geschützt werden.

Abdeckungen sollten so spät wie möglich und nur so

lange wie nötig auf den Kunststoffrasen gelegt wer-

den. Nach dem Aufnehmen der Abdeckung ist ein

Aufbürsten des Spielfeldes und ggf. Lockerung des

Granulates nötig.

2 . 8 P f l e g e v e r a n t wo r t u n g / P f l e g e p r o t o ko l l

Für alle Pflegemaßnahmen und deren Häufigkeit gibt

der Hersteller entsprechende Empfehlungen.

Dabei erfolgt meist auch ein Hinweis, welche Pflege-

maßnahmen der Verein, die Kommune oder eine Fach-

firma durchführen können.

Um etwaige Gewährleistungsansprüche durchsetzen

zu können, ist es erforderlich, dass die vom Hersteller

vorgeschriebenen Pflegemaßnahmen durchgeführt

und protokolliert werden. Es wird empfohlen ein Pfle-

geprotokoll zu führen, in dem der für die Pflege Ver-

antwortliche die durchgeführten Pflegemaßnahmen

und deren jeweiligen Zeitpunkt dokumentiert.

Weitere Informationen an das Sicherheitsmanage-

ment und die Verkehrssicherungspflicht finden sich

in den „Sportplatzpflegerichtlinien für die Pflege und

Nutzung von Sportanlagen im Freien“ der FLL (Bezug

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung

Landschaftsbau (FLL), Sportplatzpflegerichtlinien für

die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien;

Planungsgrundsätze ISBN 978-3-940 122-49-0 Aus-

gabe 2014;

www.fll.de

)

In den RAL Güte- und Prüfbestimmungen sind eben-

falls Kriterien und Anforderungen für fachgerechte

Pflege festgelegt. (RAL-GZ 944/6; Gütegemeinschaft

für Kunststoffbeläge in Sportfreianlagen e. V. Berlin,

www.ral-ggk.eu

(Bezug über Beuth Verlag)).

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