

derverwendung der eingesetzten Materialien
(z. B. Füllmaterialien wieder als Füllmaterialien
nutzen) vorrang vor einer stofflichen Verwer-
tung (Einschmelzen und Re-Granulierung) bzw.
energetischen Verwertung (Müllverbrennungs-
anlage) haben.
Grundvoraussetzung für eine Wiederverwen-
dung oder ein stoffliches Recycling ist, dass
bereits bei der Errichtung von Kunststoffra-
senbelägen solche Aufbauvarianten gewählt
werden, die eine spätere Trennbarkeit in Einzel-
komponenten (Kunstrasenfasern, Gummigranu-
lat, Quarzsand, Trägerkonstruktion) umfassend
gewährleisten.
Aus ökologischer Sicht ist die Wiederverwen-
dung oder ein stoffliches Recycling von Kunst-
stoffrasenplätzen unbedingt empfehlenswert.
Eine steigende Anzahl von Unternehmen bietet
diese Leistung bereits an. Aufgrund hoher Kos-
ten, spielt das Recycling in der Praxis bislang
eine untergeordnete Rolle. Die Kosten für einen
getrennten Ausbau der Einzelkomponenten ist
im Vergleich zur thermischen Verwertung etwa
den Faktor 3 höher. Es kann davon ausgegan-
gen werden, dass bei zukünftig zunehmenden
Recycling-Bedarf mit einer Reduzierung der
Recyclingkosten zu rechnen ist und damit der
Recyclinganteil an Kunststoffrasensystemen
gesteigert werden kann.
Flächenintensität
Einen wichtigen Umweltaspekt stellt die redu-
zierte Flächeninanspruchnahme durch Kunst-
stoffrasenplätze dar. Auf Kunststoffrasen-
plätzen lässt sich eine vergleichsweise hohe
Nutzungsintensität, unabhängig von lokalen
klimatischen Gegebenheiten, erreichen, die
die Nutzungszeiten von Tennen- oder Natur-
rasenflächen um den Faktor 2-3 übersteigt. In
der Folge kann der Flächenbedarf zur Sportaus-
übung an anderer Stelle reduziert werden. Dies
stellt auch ein ökonomischen Faktor dar, da die
Grundstückskosten die reinen Baukosten eines
Kunstrasenplatzes in der Regel um ein Vielfa-
ches übersteigen. Damit ist mit der Errichtung
von Kunstrasenplätzen eine Möglichkeit des
Flächenrecyclings gegeben, da mit dem Bau
der Kunststoffrasenplätze bisher genutzte
natürliche Flächen zu anderer Nutzung frei
werden.
Recycling
Es wird davon ausgegangen, dass künftig bun-
desweit pro Jahr rund 220 Kunstrasenplätze
erneuert werden, mit steigender Tendenz. Die
Erneuerung bzw. der Austausch von Kunststoff-
rasen-Oberbelägen unterliegt dem Kreislauf-
wirtschaftsgesetz (KrWG). Ziele des KrWG sind
die Schonung der natürlichen Ressourcen und
das Recycling sowie die sonstige stoffliche Ver-
wertung von Abfällen. Bei der Erneuerung von
Kunststoffrasenbelägen sollte daher die Wie-
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