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derverwendung der eingesetzten Materialien

(z. B. Füllmaterialien wieder als Füllmaterialien

nutzen) vorrang vor einer stofflichen Verwer-

tung (Einschmelzen und Re-Granulierung) bzw.

energetischen Verwertung (Müllverbrennungs-

anlage) haben.

Grundvoraussetzung für eine Wiederverwen-

dung oder ein stoffliches Recycling ist, dass

bereits bei der Errichtung von Kunststoffra-

senbelägen solche Aufbauvarianten gewählt

werden, die eine spätere Trennbarkeit in Einzel-

komponenten (Kunstrasenfasern, Gummigranu-

lat, Quarzsand, Trägerkonstruktion) umfassend

gewährleisten.

Aus ökologischer Sicht ist die Wiederverwen-

dung oder ein stoffliches Recycling von Kunst-

stoffrasenplätzen unbedingt empfehlenswert.

Eine steigende Anzahl von Unternehmen bietet

diese Leistung bereits an. Aufgrund hoher Kos-

ten, spielt das Recycling in der Praxis bislang

eine untergeordnete Rolle. Die Kosten für einen

getrennten Ausbau der Einzelkomponenten ist

im Vergleich zur thermischen Verwertung etwa

den Faktor 3 höher. Es kann davon ausgegan-

gen werden, dass bei zukünftig zunehmenden

Recycling-Bedarf mit einer Reduzierung der

Recyclingkosten zu rechnen ist und damit der

Recyclinganteil an Kunststoffrasensystemen

gesteigert werden kann.

Flächenintensität

Einen wichtigen Umweltaspekt stellt die redu-

zierte Flächeninanspruchnahme durch Kunst-

stoffrasenplätze dar. Auf Kunststoffrasen-

plätzen lässt sich eine vergleichsweise hohe

Nutzungsintensität, unabhängig von lokalen

klimatischen Gegebenheiten, erreichen, die

die Nutzungszeiten von Tennen- oder Natur-

rasenflächen um den Faktor 2-3 übersteigt. In

der Folge kann der Flächenbedarf zur Sportaus-

übung an anderer Stelle reduziert werden. Dies

stellt auch ein ökonomischen Faktor dar, da die

Grundstückskosten die reinen Baukosten eines

Kunstrasenplatzes in der Regel um ein Vielfa-

ches übersteigen. Damit ist mit der Errichtung

von Kunstrasenplätzen eine Möglichkeit des

Flächenrecyclings gegeben, da mit dem Bau

der Kunststoffrasenplätze bisher genutzte

natürliche Flächen zu anderer Nutzung frei

werden.

Recycling

Es wird davon ausgegangen, dass künftig bun-

desweit pro Jahr rund 220 Kunstrasenplätze

erneuert werden, mit steigender Tendenz. Die

Erneuerung bzw. der Austausch von Kunststoff-

rasen-Oberbelägen unterliegt dem Kreislauf-

wirtschaftsgesetz (KrWG). Ziele des KrWG sind

die Schonung der natürlichen Ressourcen und

das Recycling sowie die sonstige stoffliche Ver-

wertung von Abfällen. Bei der Erneuerung von

Kunststoffrasenbelägen sollte daher die Wie-

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