

K un s t s to f f r a s en f l ächen
3 . Um b au vo n S p o r t f l äc h e n
Folgende Belagskombinationen sind möglich:
••
Spielfeld: Kunststoffrasen – Umgangsweg:
Pflaster
••
Spielfeld: Kunststoffrasen – Laufbahn: Kunststoff
••
Spielfeld: Kunststoffrasen – angrenzende
Nebenflächen: Rasen
Wassergebundene Nebenflächen wie Umgangswege
und Laufbahnen sind mit Kunststoffrasenflächen nicht
kombinierbar.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich
bei den Kunststoffrasensystemen um hochdurch-
lässige Bauweisen handelt, so dass in der Regel der
Einbau oder die Erneuerung eines Dränsystems erfor-
derlich wird.
Im Gegensatz zu den Sicherheitszonen muss der Belag
der hindernisfreien Räume nicht dem Spielfeldbelag
entsprechen. Daraus ergibt sich, dass diese Flächen
z. B. einen Pflasterbelag erhalten können, was die
Bau- und Pflegekosten reduziert. Dieser Belag muss
bei der Erneuerung des Kunststoffrasens in der Regel
nicht ausgetauscht werden.
3 . 1 B e l ag s kom b i n at i o n e n
Dieser geschieht in der Regel dann, wenn von einer
deutlich gesteigerten Nutzungsintensität der Sport-
fläche als bisher ausgegangen wird, zum Beispiel
bei Rasenflächen. Auch in Gebieten mit häufigen
Frost-Tauwechseln ist ein Belagsumbau von Tennen-
in Kunststoffrasenflächen eine sinnvolle Alternative.
Bei der Auswahl des Kunststoffrasens sollte auf die
Eignung für die ausgewählte Sportart, Strapazierfä-
higkeit und den Pflegeaufwand geachtet werden.
Bei einem Belagsumbau ist zu berücksichtigen, dass
die angrenzenden Flächen so beschaffen sein müssen,
dass eine Verschmutzung der Sportfläche weitgehend
ausgeschlossen ist.
Wenn möglich sollte mit dem Umbau eine Bereg-
nungsanlage installiert oder eine bestehende
Beregnungsanlage angepasst werden. Bei Bereg-
nungsanlagen in Kunststoffrasenflächen müssen die
Steuerventile außerhalb der Kunststoffrasenfläche
angeordnet werden.
Belagsart
Nutzungsdauer in
Stunden / Jahr
Sportrasen
1)
bis 800
Tenne
1)
bis 1.500
Kunststoffrasen
über 2.000
Tabelle 30: Nutzungsstunden
1)
Bei Rasen- und Tennenbelägen ist nach stärkeren Regenfällen
sowie in Zeiten des Frost-Tauwechsels mit Nutzungseinschrän-
kungen bis hin zum Verbot einer Nutzung zu rechnen.
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