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Abb. 73: Befahrungsversuch, keine Verformung
Der Einbau des Tragschichtmaterials hat bei optima-
lem Wassergehalt zu erfolgen, um Entmischungen
zu vermeiden.
Beim Einbau der Tragschicht darf das Erdplanum nicht
in der Höhenlage und der Ebenheit beeinträchtigt
werden. Die Tragschicht muss in gleichmäßiger Dicke
eingebaut werden. Die Höhenlage darf nicht mehr als
± 15 mm von der Nennhöhe abweichen. Die Abwei-
chungen von der Ebenheit dürfen bei Prüfungen unter
einer 4-m-Richtlatte eine Spaltweite von höchstens
10 mm aufweisen. Das Gefälle entspricht der Bau-
grundneigung und soll bei Großspielfeldern 0,8 %
nicht überschreiten. Wenn der Baugrund die Anfor-
derungen an eine ungebundene Tragschicht erfüllt,
kann auf eine Tragschicht verzichtet werden.
die sich gut verzahnen lassen, witterungsbeständig
sind und außerdem eine hohe Wasserdurchlässigkeit
sowie Speicherfähigkeit aufweisen. Die Schichtdicken
sind abhängig von der Tragfähigkeit des Baugrundes,
wobei die Mindestdicke 150 mm beträgt.
Geeignet sind z. B. Lava-, Schotter- oder Kiestrag-
schichten in den Körnungen 0/32 mm oder 0/45 mm
unter Beachtung der Körnungslinienbereiche entspre-
chend DIN 18035-5:2007-08, Abschnitt 4.4.
Der Baustoff muss so zusammengesetzt sein, dass er
verdichtbar ist und die Anforderungen an Ebenheit
und Nennhöhe erfüllt werden können. Der Anteil an
abschlämmbaren Bestandteilen, Korngröße d< 0,063
mm, darf im eingebauten Zustand nicht mehr als 7 %
Massenanteile betragen.
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