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C

Abb. 73: Befahrungsversuch, keine Verformung

Der Einbau des Tragschichtmaterials hat bei optima-

lem Wassergehalt zu erfolgen, um Entmischungen

zu vermeiden.

Beim Einbau der Tragschicht darf das Erdplanum nicht

in der Höhenlage und der Ebenheit beeinträchtigt

werden. Die Tragschicht muss in gleichmäßiger Dicke

eingebaut werden. Die Höhenlage darf nicht mehr als

± 15 mm von der Nennhöhe abweichen. Die Abwei-

chungen von der Ebenheit dürfen bei Prüfungen unter

einer 4-m-Richtlatte eine Spaltweite von höchstens

10 mm aufweisen. Das Gefälle entspricht der Bau-

grundneigung und soll bei Großspielfeldern 0,8 %

nicht überschreiten. Wenn der Baugrund die Anfor-

derungen an eine ungebundene Tragschicht erfüllt,

kann auf eine Tragschicht verzichtet werden.

die sich gut verzahnen lassen, witterungsbeständig

sind und außerdem eine hohe Wasserdurchlässigkeit

sowie Speicherfähigkeit aufweisen. Die Schichtdicken

sind abhängig von der Tragfähigkeit des Baugrundes,

wobei die Mindestdicke 150 mm beträgt.

Geeignet sind z. B. Lava-, Schotter- oder Kiestrag-

schichten in den Körnungen 0/32 mm oder 0/45 mm

unter Beachtung der Körnungslinienbereiche entspre-

chend DIN 18035-5:2007-08, Abschnitt 4.4.

Der Baustoff muss so zusammengesetzt sein, dass er

verdichtbar ist und die Anforderungen an Ebenheit

und Nennhöhe erfüllt werden können. Der Anteil an

abschlämmbaren Bestandteilen, Korngröße d< 0,063

mm, darf im eingebauten Zustand nicht mehr als 7 %

Massenanteile betragen.

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