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Anhang

3 . L e i t l i n i e n zum I nt e g r i e r t e n P f l an z e n s chu t z

••

Auswahl von Mitteln mit spezifischer Wirkung

••

Einsatz von Mitteln mit den geringsten Auswir-

kungen auf Mensch, Umwelt und Naturhaushalt

••

Sachgerechte Mittelanwendung nach guter fach-

licher Praxis einschließlich der Grundsätze des

integrierten Pflanzenschutzes

••

Einsatz unter Berücksichtigung der Witterungs-

verhältnisse (Temperatur, Wind, Luftfeuchtigkeit)

3.5.5.2 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

••

Sachgerechte Lagerung der PSM

••

Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses

••

Betriebsanweisungen erstellen

••

Ausschließlicher Einsatz von geprüften

Ausbringungsgeräten

••

Einsatz von verlustmindernder PS-Technik

(Düsenwahl, Spritzschirm)

••

Gewässerschutz beachten

(z. B. Abstandsauflagen)

••

Außenreinigung der PS-Spritze auf dafür

geeigneten Flächen

••

Ordnungsgemäße Entsorgung von Restmitteln

und Behältern (PAMIRA-Rückgabesystem)

3.5.5.3 Anwenderschutz

••

Beachtung des Anwenderschutzes, siehe

Broschüre „Pflanzenschutz im Gartenbau“

(Gartenbau-Berufsgenossenschaft, 2009)

••

Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen

3.5.5.4 Risikomanagement

••

Geeignete Maßnahmen zum Schutz von Unbe-

teiligten (Bystander), Anliegern (Anrainer) sind

zu ergreifen (siehe Anlage).

••

Naturschutz- und Umweltauflagen sind zu

beachten.

3.5.6 Notwendiges Maß

Der Einsatz von chemischen Mitteln ist auf das abso-

lut notwendige Maß zu beschränken. Folgendes ist zu

beachten:

••

Nur wenn keine Alternativen zur Verfügung ste-

hen, Einsatz von chemischen Mitteln

••

Teilflächenbehandlung (z. B. Bekämpfung von

Kleenestern)

••

Verminderte Behandlungshäufigkeit anstreben

••

Entwicklung von standortspezifischen Strategien

••

Toleranzschwellen beachten

3.5.7 Resistenzmanagement

Für ein Resistenzmanagement gelten folgende

Grundsätze:

••

Bei der PSM-Mittelwahl Resistenzneigung

beachten

••

Ergreifen geeigneter Resistenzmanagement-Maß-

nahmen (z. B. Wirkstoffwechsel, keine Mittel mit

Neigung zur Kreuzresistenz)

••

Pflanzenschutzberatung und Kenntnisse der

Mittelhersteller in Anspruch nehmen.

3.5.8 Aufzeichnungen und Erfolgs-

kontrolle

Zu einem nachhaltigen IPS gehört die Dokumenta-

tionspflicht (siehe Tabelle auf Seite 332):

••

Führung eines Tagebuches über alle durchgeführ-

ten vorbeugenden, chemischen und nichtchemi-

schen Maßnahmen (zeitnahe Dokumentation)

••

Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführ-

ten chemischen und nichtchemischen Maßnah-

men (Wirkungsgrad)

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