

Anhang
3 . L e i t l i n i e n zum I nt e g r i e r t e n P f l an z e n s chu t z
••
Auswahl von Mitteln mit spezifischer Wirkung
••
Einsatz von Mitteln mit den geringsten Auswir-
kungen auf Mensch, Umwelt und Naturhaushalt
••
Sachgerechte Mittelanwendung nach guter fach-
licher Praxis einschließlich der Grundsätze des
integrierten Pflanzenschutzes
••
Einsatz unter Berücksichtigung der Witterungs-
verhältnisse (Temperatur, Wind, Luftfeuchtigkeit)
3.5.5.2 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
••
Sachgerechte Lagerung der PSM
••
Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
••
Betriebsanweisungen erstellen
••
Ausschließlicher Einsatz von geprüften
Ausbringungsgeräten
••
Einsatz von verlustmindernder PS-Technik
(Düsenwahl, Spritzschirm)
••
Gewässerschutz beachten
(z. B. Abstandsauflagen)
••
Außenreinigung der PS-Spritze auf dafür
geeigneten Flächen
••
Ordnungsgemäße Entsorgung von Restmitteln
und Behältern (PAMIRA-Rückgabesystem)
3.5.5.3 Anwenderschutz
••
Beachtung des Anwenderschutzes, siehe
Broschüre „Pflanzenschutz im Gartenbau“
(Gartenbau-Berufsgenossenschaft, 2009)
••
Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen
3.5.5.4 Risikomanagement
••
Geeignete Maßnahmen zum Schutz von Unbe-
teiligten (Bystander), Anliegern (Anrainer) sind
zu ergreifen (siehe Anlage).
••
Naturschutz- und Umweltauflagen sind zu
beachten.
3.5.6 Notwendiges Maß
Der Einsatz von chemischen Mitteln ist auf das abso-
lut notwendige Maß zu beschränken. Folgendes ist zu
beachten:
••
Nur wenn keine Alternativen zur Verfügung ste-
hen, Einsatz von chemischen Mitteln
••
Teilflächenbehandlung (z. B. Bekämpfung von
Kleenestern)
••
Verminderte Behandlungshäufigkeit anstreben
••
Entwicklung von standortspezifischen Strategien
••
Toleranzschwellen beachten
3.5.7 Resistenzmanagement
Für ein Resistenzmanagement gelten folgende
Grundsätze:
••
Bei der PSM-Mittelwahl Resistenzneigung
beachten
••
Ergreifen geeigneter Resistenzmanagement-Maß-
nahmen (z. B. Wirkstoffwechsel, keine Mittel mit
Neigung zur Kreuzresistenz)
••
Pflanzenschutzberatung und Kenntnisse der
Mittelhersteller in Anspruch nehmen.
3.5.8 Aufzeichnungen und Erfolgs-
kontrolle
Zu einem nachhaltigen IPS gehört die Dokumenta-
tionspflicht (siehe Tabelle auf Seite 332):
••
Führung eines Tagebuches über alle durchgeführ-
ten vorbeugenden, chemischen und nichtchemi-
schen Maßnahmen (zeitnahe Dokumentation)
••
Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführ-
ten chemischen und nichtchemischen Maßnah-
men (Wirkungsgrad)
326