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K un s t s to f f f l äc h e n
1 . P l a n u n g u n d B au vo n K u n s t s t o f f f l äc h e n
Markierungslinien für Leichtathletiklauf- und -anlauf-
bahnen sowie Spielfelder sind nur begrenzt nutzbar
und müssen in zeitlichen Abständen erneuert werden.
Bei Kunststoffbelägen können folgende Beeinträchti-
gungen auftreten:
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Mähgut von benachbarten Rasenflächen,
••
Sand aus Weit-/Dreisprunggruben,
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Tennendeckschicht-Material von benachbarten
Sportflächen,
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Laub, Nadeln, Blüten und sonstige Rückstände,
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Vermoosung, Algenbildung.
Bei Pflege- und Wartungsmaßnahmen sowie bei der
außersportlichen Nutzung von Kunststoffflächen
dürfen nur Fahrzeuge mit Luftreifen (Einzelradlast
max. 2 t) zugelassen werden. Sind höhere Lasten zu
erwarten, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen wer-
den. Zur Sicherung der sport- und schutzfunktionel-
len Eigenschaften ist eine regelmäßige Pflege der
Kunststofffläche erforderlich.
Art und Umfang der einzelnen Pflegemaßnahmen
hängen insbesondere vom Grad der Verschmutzung,
von der Beschaffenheit und vom Zustand der angren-
zenden Flächen sowie vom Laubbefall ab. Chemische
Zusatzstoffe sind bei der Nassreinigung nicht zulässig.
Abb. 109: Wasserabfluss durch Mähgut eingeschränkt