Previous Page  198 / 346 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 198 / 346 Next Page
Page Background

198

K un s t s to f f f l äc h e n

1 . P l a n u n g u n d B au vo n K u n s t s t o f f f l äc h e n

Markierungslinien für Leichtathletiklauf- und -anlauf-

bahnen sowie Spielfelder sind nur begrenzt nutzbar

und müssen in zeitlichen Abständen erneuert werden.

Bei Kunststoffbelägen können folgende Beeinträchti-

gungen auftreten:

••

Mähgut von benachbarten Rasenflächen,

••

Sand aus Weit-/Dreisprunggruben,

••

Tennendeckschicht-Material von benachbarten

Sportflächen,

••

Laub, Nadeln, Blüten und sonstige Rückstände,

••

Vermoosung, Algenbildung.

Bei Pflege- und Wartungsmaßnahmen sowie bei der

außersportlichen Nutzung von Kunststoffflächen

dürfen nur Fahrzeuge mit Luftreifen (Einzelradlast

max. 2 t) zugelassen werden. Sind höhere Lasten zu

erwarten, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen wer-

den. Zur Sicherung der sport- und schutzfunktionel-

len Eigenschaften ist eine regelmäßige Pflege der

Kunststofffläche erforderlich.

Art und Umfang der einzelnen Pflegemaßnahmen

hängen insbesondere vom Grad der Verschmutzung,

von der Beschaffenheit und vom Zustand der angren-

zenden Flächen sowie vom Laubbefall ab. Chemische

Zusatzstoffe sind bei der Nassreinigung nicht zulässig.

Abb. 109: Wasserabfluss durch Mähgut eingeschränkt