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1 . 4 P f l e g e u n d E r h a lt u n g vo n K u n s t s t o f f f l äc h e n
Regelmäßige Pflege und Erhaltungsmaßnahmen und
eine bestimmungsgemäße Nutzung von Kunststofff-
lächen sind zur Sicherung der sport- und schutzfunk-
tionellen Anforderungen unabdingbar erforderlich.
Insbesondere die Oberflächeneigenschaften sowie
die Wasserdurchlässigkeit sind durch regelmäßige
Pflegemaßnahmen zu erhalten.
In der DIN 18035-6:2014-12 wird in Abschnitt 8 „Nut-
zung, Pflege“ ausgeführt, dass bei der Sportausübung
die für die jeweilige Sportart geeigneten Sportschuhe
zu benutzen sind. Für Leichtathletiklauf- und -anlauf-
bahnen und kombinierte Anlagen sind Sportschuhe
mit Spikeslängen bis zu 9 mm zulässig.
Ausnahmen (größere Spikeslängen) sind bei Hoch-
sprung und Speerwurf (bis 12 mm) möglich. Der DLV
kann für seinen Zuständigkeitsbereich bei Hoch-
sprung- und Speerwurfanlagen die zu benutzenden
Spikes auf 9 mm beschränken, bei allen anderen Wett-
kampfanlagen auf 6 mm festsetzen. Temporäre Farb-
markierungen dürfen nur aufgebracht werden, wenn
sie den Kunststoffbelag nicht beschädigen, leicht ent-
fernbar sind und keine Umweltschäden verursachen.
Abb. 108: Multifunktionsspielfeld, Schüttbeschichteter Belag Typ B
D