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1 . 4 P f l e g e u n d E r h a lt u n g vo n K u n s t s t o f f f l äc h e n

Regelmäßige Pflege und Erhaltungsmaßnahmen und

eine bestimmungsgemäße Nutzung von Kunststofff-

lächen sind zur Sicherung der sport- und schutzfunk-

tionellen Anforderungen unabdingbar erforderlich.

Insbesondere die Oberflächeneigenschaften sowie

die Wasserdurchlässigkeit sind durch regelmäßige

Pflegemaßnahmen zu erhalten.

In der DIN 18035-6:2014-12 wird in Abschnitt 8 „Nut-

zung, Pflege“ ausgeführt, dass bei der Sportausübung

die für die jeweilige Sportart geeigneten Sportschuhe

zu benutzen sind. Für Leichtathletiklauf- und -anlauf-

bahnen und kombinierte Anlagen sind Sportschuhe

mit Spikeslängen bis zu 9 mm zulässig.

Ausnahmen (größere Spikeslängen) sind bei Hoch-

sprung und Speerwurf (bis 12 mm) möglich. Der DLV

kann für seinen Zuständigkeitsbereich bei Hoch-

sprung- und Speerwurfanlagen die zu benutzenden

Spikes auf 9 mm beschränken, bei allen anderen Wett-

kampfanlagen auf 6 mm festsetzen. Temporäre Farb-

markierungen dürfen nur aufgebracht werden, wenn

sie den Kunststoffbelag nicht beschädigen, leicht ent-

fernbar sind und keine Umweltschäden verursachen.

Abb. 108: Multifunktionsspielfeld, Schüttbeschichteter Belag Typ B

D