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K un s t s to f f f l äc h e n

1 . P l a n u n g u n d B au vo n K u n s t s t o f f f l äc h e n

1 . 3 Au s f ü h r u n g s t e c h n i s c h e E r g ä n z u n g e n

1.3.4 Asphaltschicht

Die Asphaltschicht wird in wasserdurchlässiger oder

wasserundurchlässiger Bauweise (Belagstyp E) ein-

oder zweilagig ausgeführt. Sie besteht aus minera-

lischen Zuschlagsstoffen und bituminösen Binde-

mitteln. Die Dicke der unteren Asphalttragschicht

beträgt 40 mm und der oberen Asphalttragschicht

25 mm. Die Bauweise erfolgt in wasserdurchlässiger

und wasserundurchlässiger Konstruktion. Der Was-

serschluckwert beträgt < 0,01 cm/s. Das maximale

Gefälle beträgt 1 %, soweit nicht geringere Gefälle

sportfunktionell erforderlich sind. Bei einschichtiger

Bauweise muss die Schichtdicke der Asphalttrag-

schicht, Körnung 2/8, mindestens 50 mm betragen.

Beim Einbau der Asphaltschichten sind die Anforde-

rungen der Tabellen 4 und 5 der DIN 18035-6:2014-12

hinsichtlich Bindemittel, Körnung, Mindestdicke, Ver-

dichtungsgrad, Wasserschluckwert, Gefälle, Höhen-

lage, Randeinfassungen und Ebenheit zu erfüllen.

1.3.5 Kunststoffbelag

Der Kunststoffbelag ist die oberste Schicht der Kunst-

stofffläche. Von seinen Eigenschaften hängen die

Sport- und Schutzfunktionen ab. Er wird ein- oder

mehrschichtig in wasserundurchlässiger oder wasser-

durchlässiger Bauweise ausgeführt. Aus sportfunktio-

neller, schutzfunktioneller und technischer Sicht muss

der Kunststoffbelag den Anforderungen der DIN EN

14877:2014-12 entsprechen.

1.3.1 Baugrund

Der Baugrund trägt die Lasten der aufliegenden Schich-

ten der Kunststofffläche. Er wird unterteilt in Unter-

grund und Unterbau, nimmt Sickerwasser auf und leitet

es über Entwässerungseinrichtungen ab. Der Unterbau

ist eine zusätzliche Aufschüttung zum Höhenausgleich

oder zur Verbesserung der Tragfähigkeit.

1.3.2 Erdplanum

Als Erdplanum wird die technisch bearbeitete Ober-

fläche des Baugrundes mit festgelegtem Gefälle und

festgelegter Ebenheit bezeichnet.

1.3.3 Tragschicht ohne Bindemittel

Sie hat die Aufgabe, die Tragfähigkeit für die darüber

liegenden Schichten zu sichern. Bei den Bauweisen A

bis C muss sie das durch die Tragschicht ohne Bindemit-

tel und den Kunststoffbelag sickernde Niederschlags-

wasser aufnehmen und in den Baugrund bzw. in das

Dränsystem ableiten. Auch bei der Bauweise D muss

das möglicherweise eindringende Oberflächenwasser

(Fugen, Beschädigungen durch Spikes, etc.) über die

wasserdurchlässige Basisdecke, die Asphalttragschicht

und die Tragschicht ohne Bindemittel weitergeleitet

und dem Dränsystem zugeführt werden. Die Mindest-

dicke beträgt 200 mm. Die Wasserdurchlässigkeit k*

soll mindestens 0,02 cm/s betragen. Als Materialien

kommen natürliche Gesteinskörnungen der Körnung

0/32 bzw. 0/45 mm in Betracht. Beim Einbau der Trag-

schicht ohne Bindemittel sind die Anforderungen der

Tabellen 2 und 3 der DIN 18035-6:2014-12 zu erfüllen.

Zulässig sind auch alle mineralischen Baustoffe, die

den Güteanforderungen im Straßenbau entsprechen.

Um Kornumlagerungen zu vermeiden, muss der Ein-

bau des Tragschichtmaterials im erdfeuchten Zustand

(optimaler Wassergehalt) erfolgen.