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K un s t s to f f f l äc h e n
1 . P l a n u n g u n d B au vo n K u n s t s t o f f f l äc h e n
1 . 3 Au s f ü h r u n g s t e c h n i s c h e E r g ä n z u n g e n
1.3.4 Asphaltschicht
Die Asphaltschicht wird in wasserdurchlässiger oder
wasserundurchlässiger Bauweise (Belagstyp E) ein-
oder zweilagig ausgeführt. Sie besteht aus minera-
lischen Zuschlagsstoffen und bituminösen Binde-
mitteln. Die Dicke der unteren Asphalttragschicht
beträgt 40 mm und der oberen Asphalttragschicht
25 mm. Die Bauweise erfolgt in wasserdurchlässiger
und wasserundurchlässiger Konstruktion. Der Was-
serschluckwert beträgt < 0,01 cm/s. Das maximale
Gefälle beträgt 1 %, soweit nicht geringere Gefälle
sportfunktionell erforderlich sind. Bei einschichtiger
Bauweise muss die Schichtdicke der Asphalttrag-
schicht, Körnung 2/8, mindestens 50 mm betragen.
Beim Einbau der Asphaltschichten sind die Anforde-
rungen der Tabellen 4 und 5 der DIN 18035-6:2014-12
hinsichtlich Bindemittel, Körnung, Mindestdicke, Ver-
dichtungsgrad, Wasserschluckwert, Gefälle, Höhen-
lage, Randeinfassungen und Ebenheit zu erfüllen.
1.3.5 Kunststoffbelag
Der Kunststoffbelag ist die oberste Schicht der Kunst-
stofffläche. Von seinen Eigenschaften hängen die
Sport- und Schutzfunktionen ab. Er wird ein- oder
mehrschichtig in wasserundurchlässiger oder wasser-
durchlässiger Bauweise ausgeführt. Aus sportfunktio-
neller, schutzfunktioneller und technischer Sicht muss
der Kunststoffbelag den Anforderungen der DIN EN
14877:2014-12 entsprechen.
1.3.1 Baugrund
Der Baugrund trägt die Lasten der aufliegenden Schich-
ten der Kunststofffläche. Er wird unterteilt in Unter-
grund und Unterbau, nimmt Sickerwasser auf und leitet
es über Entwässerungseinrichtungen ab. Der Unterbau
ist eine zusätzliche Aufschüttung zum Höhenausgleich
oder zur Verbesserung der Tragfähigkeit.
1.3.2 Erdplanum
Als Erdplanum wird die technisch bearbeitete Ober-
fläche des Baugrundes mit festgelegtem Gefälle und
festgelegter Ebenheit bezeichnet.
1.3.3 Tragschicht ohne Bindemittel
Sie hat die Aufgabe, die Tragfähigkeit für die darüber
liegenden Schichten zu sichern. Bei den Bauweisen A
bis C muss sie das durch die Tragschicht ohne Bindemit-
tel und den Kunststoffbelag sickernde Niederschlags-
wasser aufnehmen und in den Baugrund bzw. in das
Dränsystem ableiten. Auch bei der Bauweise D muss
das möglicherweise eindringende Oberflächenwasser
(Fugen, Beschädigungen durch Spikes, etc.) über die
wasserdurchlässige Basisdecke, die Asphalttragschicht
und die Tragschicht ohne Bindemittel weitergeleitet
und dem Dränsystem zugeführt werden. Die Mindest-
dicke beträgt 200 mm. Die Wasserdurchlässigkeit k*
soll mindestens 0,02 cm/s betragen. Als Materialien
kommen natürliche Gesteinskörnungen der Körnung
0/32 bzw. 0/45 mm in Betracht. Beim Einbau der Trag-
schicht ohne Bindemittel sind die Anforderungen der
Tabellen 2 und 3 der DIN 18035-6:2014-12 zu erfüllen.
Zulässig sind auch alle mineralischen Baustoffe, die
den Güteanforderungen im Straßenbau entsprechen.
Um Kornumlagerungen zu vermeiden, muss der Ein-
bau des Tragschichtmaterials im erdfeuchten Zustand
(optimaler Wassergehalt) erfolgen.