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1 . 4 Au s f ü h r u n g s t e c h n i s c h e A n f o r d e r u n g e n n ac h

D I N 1 8 0 3 5 - 7

1.4.1 Baugrund

Der Baugrund trägt die Lasten der darüber liegenden

Schichten und nimmt das Sickerwasser auf oder führt

es einer Entwässerungseinrichtung zu. Der Baugrund

wird unterteilt in Untergrund und Unterbau, wobei

der Untergrund der natürlich anstehende Boden ist

und der Unterbau eine gegebenenfalls erforderliche

Aufschüttung zum Höhenausgleich oder zur Verbes-

serung der Tragfähigkeit darstellt.

1.4.2 Erdplanum

Das Erdplanum ist die technisch bearbeitete Oberflä-

che des Baugrundes mit festgelegten Merkmalen, wie

Gefälle, Höhenlage und Ebenheit. Das Gefälle sollte

0,5 bis 1 % betragen, damit bei nicht ausreichend was-

serdurchlässigem Baugrund das versickernde Wasser

rasch zu den Dränsträngen abgeleitet werden kann.

Auf dem fertiggestellten Erdplanum muss die Was-

serinfiltrationsrate mind. 72 mm/h betragen (2 l Prüf-

flüssigkeit müssen innerhalb 25 Min. abgeflossen sein).

1.4.3 Tragschicht ohne Bindemittel

Sie hat die Aufgabe, die Tragfähigkeit für die darüber

liegenden Schichten zu sichern. Sie muss das versi-

ckernde Niederschlagswasser aufnehmen können und

in den Baugrund bzw. in das Dränsystem ableiten. Die

Mindestdicke beträgt 200 mm.

Die Wasserdurchlässigkeit k* soll mindestens 0,02

cm/s betragen. Als Materialien kommen natürliche

Gesteinskörnungen der Körnung 0/32 bzw. 0/45 mm in

Betracht. Beim Einbau der Tragschicht ohne Bindemit-

tel sind die Anforderungen nach DIN 18035-7, Tabellen

2 und 3, zu erfüllen. Zulässig sind alle mineralischen,

natürlichen Baustoffe, die den Güteanforderungen im

Straßenbau entsprechen.

Um spätere Kornumlagerungen zu vermeiden, hat der

Einbau der Tragschicht bei optimalem Wassergehalt

(erdfeucht) zu erfolgen.

1.4.3.1 Nivellierschicht ohne Bindemittel

Wird direkt auf der Tragschicht ohne Bindemittel eine

Elastikschicht verlegt, ist diese mit einer zusätzlichen

Nivellierschicht herzustellen. In diesem Fall kann die

Dicke der Tragschicht auf 150 mm reduziert werden.

Die Nivellierschicht muss folgende Anforderungen

nach DIN 18035-7, Tabellen 4 und 5, erfüllen:

••

Mindestdicke: 50 mm,

••

Wasserdurchlässigkeit: k* > 1 x 10-2 cm/s

(Laborversuch),

••

Material: natürliche Gesteinskörnungen,

••

Körnung: 0-11 oder 0-16, Massenanteil: < 0,063

mm max. 5 %,

••

Ebenheit: entsprechend DIN 18035-7, Tabelle 5,

••

Der Einbau hat bei optimalem Wassergehalt des

Materials der Nivellierschicht zu erfolgen,

••

Wasserinfiltrationsrate Ic: ≥ 360 mm/h

(2 l Prüfflüssigkeit müssen in 5 Min. abgeflossen

sein) (eingebauter Zustand).

1.4.4 Asphaltschicht

Die Asphaltschicht wird nach DIN 18035-7, Tabellen 6

und 7, einlagig in einer Schichtdicke von mind. 50 mm

Körnung 2/11 ausgeführt. Diese Bauweise wird in der

Regel nur für Hockeyspielfelder oder Kombinations-

spielfelder angewendet.

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