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tung nicht mehr als 0,1 % betragen. Die häufigsten

Anlagen sind B- und C-Anlagen (siehe Abb. 6 und 7).

1.5.3.1.3 Kurzstreckenbahnen

Kurzstreckenbahnen sind für alle Laufwettbewerbe

bis zum 110-m-Hürdenlauf vorzusehen. In der Regel

bestehen sie aus mindestens 6 Einzelbahnen. Die

Länge der Kurzstreckenbahn setzt sich aus einem Start-

raum von mindestens 3 m, der Laufbahn von 100 m

bzw. 110 m und dem Auslauf von mindestens 17 m

zusammen. Eine 100-m-Kurzstreckenbahn weist somit

eine Länge von 120 m auf, eine 110-m-Hürdenbahn

mindestens 130 m. Bei Schulsportanlagen können

auch 50-m-Kurzstreckenbahnen vorgesehen werden.

Eine derartige Kurzstreckenlaufbahn ist bei einem

Startraum von 3 m und einem verkürzten Auslauf von

rund 12 m insgesamt 65 m lang. Die 400-m-Rund-

bahn wird bei den Kampfbahntypen A und B auch als

Hindernislaufbahn genutzt soweit ein Wassergraben

vorhanden ist.

1.5.3.1.2 Rundbahnen

Die Rundbahn hat eine Länge von 400 m und wird

als Kreisbogenbahn konstruiert. Die Kreisbogenbahn

besteht aus zwei parallelen Geraden von 84,39 m

Länge und zwei aufgesetzten Halbkreisen mit einem

Radius von 36,5 m einschließlich des Kantensteins als

innere Begrenzung. Kreisbogenbahnen können je nach

Bedarf 4, 6 oder bis zu 10 Einzelbahnen aufweisen. Die

Länge der Kreisbogenbahn (rechnerische Lauf- oder

Vermessungslinie) wird 0,3 m von der Innenkante

der ersten innen liegenden Laufbahn gemessen. Eine

Unterschreitung des Längenmaßes von 400 m ist nicht

zulässig. Das Längenmaß von 400 m darf jedoch bis

max. 4 cm überschritten werden.

Das Ziel aller Läufe auf einer 400-m-Rundbahn liegt bei

in Nord-Süd-Richtung angelegten Kreisbogenbahnen

an der südlichen Konstruktionsachse auf der westli-

chen Seite. Das Gefälle der 400-m-Rundbahn darf quer

zur Laufrichtung nicht mehr als 1 % und in Laufrich-

A b m e s s u n g e n vo n L au f b a h n e n

L a u f b a h n a r t

Länge

Breite

der Einzelbahnen

1)

m

Startraum m Laufbahn m Auslauf m

Kurzstreckenlaufbahn

3

110

2)

> 17

1,22

Rundbahn

0

3)

400

0

3)

1,22

Tabelle 4: Abmessungen von Laufbahnen

1)

Bei der äußeren Laufbahn ist ein hindernisfreier Raum von 0,28 m erforderlich, oder die äußere Bahn ist 1,5 m breit

2)

Ohne Hürdenlauf beträgt die Länge 100 m

3)

Kein Startraum und Auslauf erforderlich

Sprungkissens betragen gemäß Wettkampfbestim-

mungen mindestens 5 m x 3 m x 0,5 m. Empfohlen

werden Abmessungen von 6 m x 3 m x 0,5 m. Die Hoch-

sprunganlage wird in der Regel bei Nord-Süd-Richtung

der Kampfbahn im südlichen Segment am stirnseitigen

Spielfeldrand angeordnet.

1.5.3.1.4 Hochsprunganlagen

Zu einer Hochsprunganlage gehören eine halbkreisför-

mige Anlauffläche (die einen Anlauf von mindestens 20

m, bei Anlagen für den Hochleistungssport von ca. 25 m

ermöglicht) und eine angrenzende Aufsprungfläche zur

Aufnahme des Sprungkissens. Die Abmessungen des

A