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tung nicht mehr als 0,1 % betragen. Die häufigsten
Anlagen sind B- und C-Anlagen (siehe Abb. 6 und 7).
1.5.3.1.3 Kurzstreckenbahnen
Kurzstreckenbahnen sind für alle Laufwettbewerbe
bis zum 110-m-Hürdenlauf vorzusehen. In der Regel
bestehen sie aus mindestens 6 Einzelbahnen. Die
Länge der Kurzstreckenbahn setzt sich aus einem Start-
raum von mindestens 3 m, der Laufbahn von 100 m
bzw. 110 m und dem Auslauf von mindestens 17 m
zusammen. Eine 100-m-Kurzstreckenbahn weist somit
eine Länge von 120 m auf, eine 110-m-Hürdenbahn
mindestens 130 m. Bei Schulsportanlagen können
auch 50-m-Kurzstreckenbahnen vorgesehen werden.
Eine derartige Kurzstreckenlaufbahn ist bei einem
Startraum von 3 m und einem verkürzten Auslauf von
rund 12 m insgesamt 65 m lang. Die 400-m-Rund-
bahn wird bei den Kampfbahntypen A und B auch als
Hindernislaufbahn genutzt soweit ein Wassergraben
vorhanden ist.
1.5.3.1.2 Rundbahnen
Die Rundbahn hat eine Länge von 400 m und wird
als Kreisbogenbahn konstruiert. Die Kreisbogenbahn
besteht aus zwei parallelen Geraden von 84,39 m
Länge und zwei aufgesetzten Halbkreisen mit einem
Radius von 36,5 m einschließlich des Kantensteins als
innere Begrenzung. Kreisbogenbahnen können je nach
Bedarf 4, 6 oder bis zu 10 Einzelbahnen aufweisen. Die
Länge der Kreisbogenbahn (rechnerische Lauf- oder
Vermessungslinie) wird 0,3 m von der Innenkante
der ersten innen liegenden Laufbahn gemessen. Eine
Unterschreitung des Längenmaßes von 400 m ist nicht
zulässig. Das Längenmaß von 400 m darf jedoch bis
max. 4 cm überschritten werden.
Das Ziel aller Läufe auf einer 400-m-Rundbahn liegt bei
in Nord-Süd-Richtung angelegten Kreisbogenbahnen
an der südlichen Konstruktionsachse auf der westli-
chen Seite. Das Gefälle der 400-m-Rundbahn darf quer
zur Laufrichtung nicht mehr als 1 % und in Laufrich-
A b m e s s u n g e n vo n L au f b a h n e n
L a u f b a h n a r t
Länge
Breite
der Einzelbahnen
1)
m
Startraum m Laufbahn m Auslauf m
Kurzstreckenlaufbahn
3
110
2)
> 17
1,22
Rundbahn
0
3)
400
0
3)
1,22
Tabelle 4: Abmessungen von Laufbahnen
1)
Bei der äußeren Laufbahn ist ein hindernisfreier Raum von 0,28 m erforderlich, oder die äußere Bahn ist 1,5 m breit
2)
Ohne Hürdenlauf beträgt die Länge 100 m
3)
Kein Startraum und Auslauf erforderlich
Sprungkissens betragen gemäß Wettkampfbestim-
mungen mindestens 5 m x 3 m x 0,5 m. Empfohlen
werden Abmessungen von 6 m x 3 m x 0,5 m. Die Hoch-
sprunganlage wird in der Regel bei Nord-Süd-Richtung
der Kampfbahn im südlichen Segment am stirnseitigen
Spielfeldrand angeordnet.
1.5.3.1.4 Hochsprunganlagen
Zu einer Hochsprunganlage gehören eine halbkreisför-
mige Anlauffläche (die einen Anlauf von mindestens 20
m, bei Anlagen für den Hochleistungssport von ca. 25 m
ermöglicht) und eine angrenzende Aufsprungfläche zur
Aufnahme des Sprungkissens. Die Abmessungen des
A