Fussball-Regeln 2019/2020
109 Spielregeln 2019/20 | VAR-Protokoll Wurde das Spiel bereits unterbrochen, verzögert der Schiedsrichter die Spielfortsetzung. • Läuft das Spiel noch weiter, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, sobald sich der Ball das nächste Mal in der neutralen Zone bzw. in einer neutralen Situation befindet (in der Regel, wenn kein Team in der Angriffsbewegung ist). • In beiden Situationen zeigt der Schiedsrichter mittels TV-Zeichen (in die Luft gezeichnetes Rechteck) an, dass eine Videoüberprüfung folgt. • Der VAR erklärt dem Schiedsrichter, was auf den TV-Bildern zu sehen ist, aber nicht, welche Entscheidung dieser zu fällen hat. Anschließend: • • trifft der Schiedsrichter aufgrund seiner Einschätzung der Situation, der Informationen des VAR sowie gegebenenfalls der Hinweise anderer Spieloffiziellen eine endgültige Entscheidung (VAR-Konsultation), oder • • schaut sich der Schiedsrichter im Schiedsrichter-Videobereich (SVB) die TV-Bilder an (Schiedsrichter-Videoüberprüfung), ehe er eine endgültige Entscheidung triff. Die übrigen Spieloffiziellen dürfen sich die TV-Bilder nur ansehen, wenn sie der Schiedsrichter – in Ausnahmefällen – darum bittet. • Nach Abschluss der Videoüberprüfung muss der Schiedsrichter in beiden Fällen nochmals das TV-Zeichen machen und seine endgültige Entscheidung mitteilen. • Bei objektiven Entscheidungen – z. B. Ort des Vergehens, Position des Spielers (Abseits), Ort des Kontakts (Hand-/Foulspiel), knappe Entscheidungen an der Strafraumgrenze (inner- oder außerhalb des Strafraums), Ball aus dem Spiel – erfolgt üblicherweise eine VAR-Konsultation. Eine Schiedsrichter-Videoüberprüfung hilft bei objektiven Entscheidungen, wenn die Spieler oder das Spiel beruhigt oder eine Entscheidung gestützt werden soll (z. B. bei spielentscheidenden Entscheidungen in den letzten Spielminuten).
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