Fußball-Regeln 2018/2019
38 Spielregeln 2018 /19 | Regel 05 | Schiedsrichter Der Schiedsrichter darf ausschließlich in folgenden Situationen bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden Vorfällen, die übersehen wurden, von einem VSA unterstützt werden: • Tor/kein Tor • Strafstoß/kein Strafstoß • direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung) • Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler) Der VSA unterstützt den Schiedsrichter anhand von Wiederholungen des Vergehens oder Vorfalls. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung ausschließlich aufgrund von Informationen des VSA und/oder einer eigenen Videoüberprüfung am Spielfeldrand (Schiedsrichter-Videoüberprüfung). Außer bei schwerwiegenden Vorfällen, die übersehen wurden, muss der Schiedsrichter (oder gegebenenfalls ein anderer Spieloffizieller auf dem Spielfeld) immer eine Entscheidung treffen (einschließlich des Verzichts, ein mögliches Vergehen zu ahnden). Eine solche Entscheidung kann nicht geändert werden, es sei denn, es handelt sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung. Videoüberprüfung, nachdem das Spiel bereits fortgesetzt wurde Wurde das Spiel unterbrochen und bereits wieder fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen (z. B. wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beißens des Gegners oder einer anstößigen, beleidigenden und/oder demütigenden Geste) eine Videoüberprüfung vornehmen und entsprechende Disziplinarmaßnahmen ergreifen. 5. Schiedsrichterausrüstung Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung • Pfeife(n) • Uhr(en) • rote und gelbe Karten • Notizblock (oder ein sonstiges Mittel für Aufzeichnungen über das Spiel)
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